Full text : 5.1927-1928 (0005)

Seits 226

Saar⸗Eãnger⸗Vund r

Nr. 10

Aber nicht nur in der Wertschätzung der Chorlieder,
auch bezüglich der Schwierigkeiten der Aufführung vertun
sich häufig die Vereine, bzw. die Dirigenten, und der
Wertungsrichter hat dann die Aufgabe, seinen Klienten
darzulegen, daß ihre Vereine solchen Schwierigkeiten, wie sie
die gebotenen Chöre enthalten, noch nicht gewachsen sind,
sie zugleich zu informieren, wo ihre Stärke liegt, und
ihnen diesbezüglich Vorschläge zum nächsten Wertungs—
singen zu machen. (Siehe oben, Forderung: Literaturkennt—
nis.)
Von ganz besonderer Wichtigkeit ist es, daß der Mann
auf dem Richterstuhle das Notenbild ohne Hilfe der
Hände, Finger und des Klavieres hört. Blitzartig fliegt
sein Blick über die Partitur, auch wenn sie in 4 oder
noch mehr Systemen geschrieben ist, er hörts — oder hörts
nicht. Schlimm, sehr schlimm, wenn letzteres zutrifft! Es
ist mir bekannt, daß ein Herr als Wertungsrichter fungiert
hat, der die Beurteilung einer Partitur hinausschob, bis
er sie zu Hause durch sein Klavier seinen Ohren zu—
gänglich gemacht hatte. Den Vereinen, die sich solche Wer—
tungsrichter (Analphabeten) bestellen, ist nicht zu helfen,
solchen Männern aber auch nicht, die frivol ein Amt an—
nehmen, obwohl sie überzeugt sein müssen, daß sie völlig
ungeeignet dazu sind. Noch fataler wird die Situation,
wenn der Auserwählte nicht einmal die Partitur spielen
kann. Wie soll er da am Klavier demonstrieren, erklären,
erläutern? Man erwidere mir nicht, daß das nicht vor—
komme; es ist so, leider! —
Faßt der Wertungsrichter das Notenbild in Klang, dann
ist es ein Kinderspiel, Verstöße gegen harmonische Rein—
heit, rhythmische Genauigkeit und dynamische Schönheit
festzustellen. Daß er die Elemente der Musikästhetik als
sicheren Besitz so in sich trägt, daß sein Urteil als ästhe—
tisches Werturteil zu beachten ist, das dürfte wohl mit
Fug und Recht erwartet werden. Die Praxis, den Sängern
sahrelang Chöre eingeübt zu haben, sie allein bringt nicht
die Befähigung zum Wertungsrichter; es gehört wirklich
mehr dazu, ernsthaftes musikästhetisches, musikgeschichtliches
und musiktheoretisches Studium, Wissen und Können. Wer
keinen befriedigenden, vierstimmigen Satz schreiben kann,
kann auch keinen beurteilen. Wer die akustischen Grund—
gesetze nicht kennt, kann niemals die Sänger und Diri—
genten belehren, wie es kommt, daß in den Fortesätzen,
besonders häufig im Fortissimo-Schlußakkord die große
Terz daneben geht (pythagoräische, naturreine und tem—
perierte, melodische und harmonische Terz).
Der Wertungsrichter muß auch etwas vom Singen ver—
stehen, von der elementarrichtigen Tonbildung: er muß
jederzeit imstande sein, mit den Sängern eine Lektion
über richtiges Singen zu halten. Es genügt nicht, daß er
sagt: „Die Tenßre knödeln, die Bässe quetschen und
drücken“. Er muß das Richtige und das Falsche, das Ver—
kehrte vormachen können, damit die Hörer durch den
Kontrast, belehrt werden. Selbstverständlich ist damit das
Uebel nicht gehoben; aber sie wissen doch, daß ihre Ton—
bildung verkehrt ist, und damit hat der Anfang zur
Besserung begonnen. Ueber rechtes Atmen und Binden (Kan—
tilene) der Töne, den Unterschied zwischen weichem und

zartem Tonansatz (Glottisschlag; viele schwätzen ohne Ver—
tändnis davon) muß er die schlecht unterrichteten Sänger
elehren können; kurz — er muß ein erfahrener Mann
ein, auch in der Praxis des Dirigierens, der Chormeister—
irbeit, des Einstudierens muß er ein Meister sein, der
ederzeit ein Probestück seines Könnens ablegen kann. Den
dampf mit dem chromatischen Halbton (den diatonischen
ingen die Sänger schon allein) muß er als Chorleiter
draktisch jahrelang geführt haben, um die Schwierigkeiten
ermessen zu können, die der Dirigent im Kriege mit diesem
leinsten Tonschritt jahrein jahraus zu bewältigen hat.
Viele Sänger sind der Meinung, wie einmal ein
Mandolinenklub aus Trier bei einem Mandolinen-Preis—
vettspeel in Saarlouis geäußert hat, als er mit dem
5. Preis, der keiner war, nach Hause zog: seine Leistungen
önne nur ein Musikdirektor beurteilen und bewerten.
deilige Einfalt! Als wenn mit dem Titel immer Wissen
ind Können verbunden wäre! Mehr will ich zu diesem
Punkte nicht sagen: für den Kundigen genügt es wohl.
Ein anderes Moment soll noch gestreift werden, die
zusammenfassung der Leistung eines Vereins in ein Ge—
amtprädikat. Ich weiß wohl: der Verein will mit einem
urz fixierten Urteil, das womöglich noch in ein Diplom
inzutragen und von den Kapazitäten, den Sachver—
tändigen und maßgebenden Persönlichkeiten unterschrieben,
»vtl. auch noch irgendwo und »wie gestempelt ist, nach Hause
ommen. Nach welchen Gesichtspunkten soll aber dieses
Prädikat abgefaßt werden? Beispiel: Es singen 10 Ver—
eine. Die geringste Leistung wird eben noch mit „genügend“
zewertet. Die anderen 9 Vereine haben progressiv auf—
teigend besser gesungen. Dann muß der“ beste mindestens
»ie Zensur „sehr gut“ erhalten. Hat er aber in Wirk—
ichkeit das geleistet, was dies Prädikat besagt? In den
illermeisten Fällen nicht. Die Zensur hat also nur eine
elativ bedingte, eine vergleichsweise Bedeutung, und der
Vertungsrichter ist verpflichtet, diese Erklärung jedesmal
ibzugeben. Vor allen Dingen aber muß er sich hüten,
die Leistung eines Vereins in Vergleich zu bringen mit
der eins anderen, der Weltbedeutung hat. Eine Aeuße—
rung: „Besser hätte es der Kölner Männergesangverein
iuch nicht gemacht!“ ist durchaus deplaciert und unratsam.
Und nun noch eins: Ein Wertungssingen soll keine
betzjagd sein. Der Beurteiler soll die nötige Zeit haben,
eine Bemerkungen einzutragen, es soll ihm auch Zeit
zegeben werden, sich mit den Dirigenten in Ruhe zu be—
prechen. Jedes Drängen — „Die Vereine wollen zum
Zuge“ usw. — macht nervös, die Besprechung erfolgt in
dast und verfehlt dadurch ihren Zweck.
Ich weiß, daß ich mit der Erörterung der Wertungs—
richterfrage ein Kapitel angeschnitten habe, das den Leitungen
der Bünde recht viele Schwierigkeiten bereitet, daß die
erfolgbringende Gestaltung der Wertungssingen ihnen noch
nancherlei Nachdenken und Arbeit verursachen wird. Die
Klärung und Lösung dieses Kompleres kann meiner
Meinung nach durch eine freimütige Darlegung in der
Zängerzeitung nur gefördert werden, und zu diesem Zwecke
iind vorstehende Zeilen geschrieben.
Fritz Anschütz.

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