Full text : 5.1927-1928 (0005)

Zeite 98

Saar⸗Sänger-Bund

athh Nr. 5

»eutschen Sängerbund soll nur durch den S. S. B.
Geschäftszimmer) gehen. Termin, für die Bestands—
rufnahme für das Büro des deutschen Sängerbundes
st der 12. Juni. Zu Punkt 3, Bundesbeiträge, wird
daran erinnert, daß die Beiträge durch das Büro gehen
ollen, das dieselben an den Bundesschatzmeister weiter—
leitet. Am ratsamsten ist es, die Beiträge durch den Gau⸗
schazmeister gehen zu lassen. Zu Punkt 4,„Zei tisch rift“,
vird nur Nnerkennenswertes geäußert. Es, wird vorge—
schlagen, aufklärende Artikel über Wertungssingen in die
Zeituͤng zu bringen nach ganz besonderen Gesichtspunkten.
xs wird gebeten, wieder mehr Artikel über den Männer⸗
hor zu bringen. Es scheint erwünscht, eine Rätselecke und
inen Briefkasten in der Zeitung einzurichten. Der Ge—
chäftsführer gibt einen Ueberblick über die Soll— und
Zabenbezüge der Zeitung bei den einzelnen Gauen. Die
zeitung hat im Januar kine Mehrauflaäge von 10090 Stück
zrfahren. Der Zeitungspreis soll, sofort nach Empfang
derfelben an das Bundesbüro entrichtet werden. Es wird
empfohlen, den Zeitungsbetrag in den Monatsbeitrag ein—
zuziehen. Die Anzeigenwerbung muß noch ein—
dringlicher betrieben werden. Gauvorsitzender Griebler
vird einen Aufsatz über Erfahrungen bei Anzeigen-Wer—
zungen schreiben. Punkt 5, „Afma und „Gema“,
hildet weiter Mittelpunkt der Besprechungen in Gauen
und Vereinen. Die Vereine werden dringend gebeten,
dem Sammelvertrag beizutreten. Die Frage des jährlichen
Beitrages ist noch nicht endgültig geklärt. Termin zum
Beitritt ist der Js. Juli 1927. Zu Punktu6 wird ange—
fragt, welche Vereine sich bisher zum deutschen Sänger-—
zundsfest in Wien gemeldet haben. Es wird ange—
regt, daß vom Bund aus ein geschlossener Chor, zu—
sammengestellt aus den teilnehmenden Vereinen, sich be—
teiligen soll. Punkt 7, Gau Lebach, wird vertagt.
Dder Antrag Gau Homburg, betreffend Männerchor
Dberbexbach, wird im Sinne des Antragstellers er—
ledigt. Das Geburtsjahr bleibt also bestehen. Alle Ge—
suche, betreffend Steuserfreiheit, müssen durch den
Pauvorstand an das Geschäftszimmer gehen, ebenso Einladungen
 von Bundesvertrétern zu Veran—
taltungen. Die Arbeitsgemeinschaft Altenkessel—
„Konkordia“ will zu Gau Saarbrücken. Eine end—
zültige Stellungnahme kann erst nach Befragen des Gaues
Saarbrücken erfolgen. — Nächste Sitzung am 18. 7. 1927.
gez. Bongard, gez. Grebe,
Bundesvorsitzender. 2. Bundesschriftführer.
Beschluß des Bundesvorstandes vom 18. Juli 1927,
detr. die Beschickhung von Bundes-, Gau-oder
VBereinsveranstaltungen durch Vertreter des
Bundesvorstandes. Die in letzter Zeit sich wieder
häufenden Einladungen an die Herren des geschäftsfüh—
renden Bundesvorstandes, denen dieselben teils durch Zeit—
mangel, teils aus finanziellen Gründen nicht gerecht werden
lönnen, veranlassen den Bundesvorstand, um Unstimmig-—
keiten vorzubeugen, folgende Regelung zu treffen:
WVertreter des Bundesvorstandes sollen nach Mög—
lichkeit bereitstehen für a) Gautagungen und wichtige Gau—
peranstaltungen: b) 252, 502, 752, 100 jährige Vereinstiftungsfeste:
 c) Sängerehrungen; d) Fahnenweihen. Die
finanziellen Lasten trägt in solchen Fällen die Bundeskasse.
2. Für alle sonstigen Veranstaltungen Etiftungsfeste,
Konzerte, Familien- und Unterhaltungsabende) ist der be—
treffende Gauvorsitzende, als Vertreter im Bundesvorstand
n Anspruch zu nehmen, Die Regelung der Enktschädigungs—
irage muß einer besonderen Entscheidung der Gaue zuge—
viesen werden.
3. Wünschen die Vereine trotzdem einen Herren des
Bundesvorstandes zu irgendwelchen Veranstaltungen (Be—
richterstatter für Festlichteiten, Konzerte, Probebesuche,
Vorträge u. Al), so find die fraglichen Herren, soweit ihnen

die Zeit zur Verfügung steht, ebenfalls dazu bereit. Die
Fuütschädigung (Reise, Aufenthalt, evtl. Honorar) geht zu
dasten des Einladers.
I'Es wird erneut in Erinnerung gebracht, daß solche
Finladungen nur berücksichtigt werden können, die durch
sen Gauborstand der Geschäftsstelle des S. S. B. einge—
eicht wverden. J. A.: Der Bundesschriftführer Stein.

Musik-⸗Ausschuß⸗Sitzung am Samstag, den 25. Juni 1927,
tachm. 5 Uhr, im Sängerheim „Stadtpark Ludwigsberg“,
Zaarbrücken, mit folgender Tagesordnung: 1. Neuwahl des
Rbmannes; 2. Bundesfest 1929 in Neunkirchen (Festlegung
zer Richtlinien für die musikalischen Veranstaltungen)
3. Pflichtchöre 1927,283. 4. Das Schubertjahr 1928;
5. Der zweite Vereinsdirigent und seine Tätigkeit vom
ztandpuükte der Bundesarbeit gesehen; 6. Afma und
Hema; 7. Verschiedenes.
Anwesend waren von 23 Gauen 18; es sehlten die Ver—
reter der Gaue Eppelborn, Mettlach, Niedtal, St. Ingbert.
Völklingen war entschuldigt. Vom Bundesvorstand waren
inwesend die Herren Bongard und Stein, sowie der Ge—
chäftsführer des Bundes, Herr Rauchholz. Nach kurzer
Berichterstattung des bisherigen Obmannes, Bundeschor—
neister Schrimpf, über die Arbeit des verflossenen Jahres
und einstimmiger Wiederwahl des Vorgenannten für das
vommende Arbeitsjahr entwickelte der Unterzeichnete die
Pläne und Gedanken des Bundesvorstandes zu Punkt 2
zer Tagesordnung. Folgender Grundriß fand allgemeine
Zzustimmung: Das Bundesfest nimmt nur einen Tag in
AÄnspruch; der Vormittag ist den konzertlichen Veran—
taltungen, der Nachmittag den öffentlichen Darbie—
ungen auf den Borussia-Sportplätzen gewidmet.
Vier Konzerte mit verschiedenartigen Programmen bilden
den Grundstock: ) im evgl. Vereinshaus Orchester—
konzert und vrchesterbegleitete Chöre; b) Kirchen—
sonzert; 6() im städt. Saalbau „Chorkonzert mit
zrößeren unbegleiteten Chören“; d) im
Lorona-Saal „Chorkonzert mit Volksliedern und
olkstümlichen Liedern“.
Der Ausschuß beschließt einstimmig, daß bei
Durchführung der verschiedenen Programme kein ein—
zelner Verein zugelassen werden darf. Die Vor—
hräge erfolgen in Gruppen von durchschnittlich 200
Sängern. Die Dauer der einzelnen Konzerte darf eine
Stunde keinesfalls übersteigen.
Zu a) soll das städt. Orchester Saarbrücken ge—
vonnen werden. Aus Gründen der Sparsamkeit und der
»infacheren Vorbereitungsmöglichkeiten wird die gesamte
Durchführung dieses Programmes dem Gau Saar—
drücken übertragen. Ebenfalls mit Berücksichtigung der
—„chwierigkeiten in der Vorarbeit soll der Gau Neum—
ixrchen zur Uebernahme von b) Kirchenkonzert auf—
gefordert werden. Das 3. und 4. Konzert (c u, d) ist
für sämtliche Bundesvereine offen. Beteiligt
önnen je insgesamt höchstens 6—700 Sänger sein, die
in drei Gruppen gegliedert das gesamte Programm be—
treiten. Jeder Verein muß sich also mindestens am Vor—
rag von Ngrößeren Chören beteiligen. Beispielsweise: Die
Bortragsfolge umfaßt 6 Chornummern; je etwa 200 Sänger
»ilden eine Gruppe. Die erste übernimmt Chor 1 und 2—,
die zweite Chor 3 und 4, die dritte Chor 5 und 6. Vor⸗
enannte Konzerte müssen das Beste bieten,
dessen der Sgar-Sänger-Bund überhaupt
fähig. Diesem Umstand wollen die Vereine, die ihre
Meldungen hierfür abgeben wollen, ernstlich bedenken, Dio
einfachste Möglichkeit zur Beteiligung haben diejenigen
zuten und größeren Vereine, die einen gemeinsamen Chor—
neister haben. Festlegung der Vereine und des Programms
ann erst nach Eingang der Meldungen erfolgen, für die
ioch ein Termin bäldigst bekannt gegeben wird. Konzert
) soll in seiner Durchführung betr der Chorauswahl dem

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