Full text : Dienstanweisung für die Lokomotivführer, Aufseher, Rangierer, Weichensteller, Umfüller und sonstigen Bedienungsmannschaften bei der Förderung mit Lokomotiven mit flüssigen Brennstoffen.

Bei Hörsignalen bedeutet:
1Zeichen — „Halt“,
2 Zeichen — „Rückwärts“,
3 Zeichen — „Vorwärts“.
Sämtliche Signale sind vom Lokomotivführer durch
das Läutewerk zu beantworten. Für die richtige Aus—
führung der Signale ist der Lokomotivführer verantwort—
lich. In Zweifelsfällen hat er sich daher vor der An—
fahrt durch Rückfrage nochmals zu vergewissern.

831
In der Nähe des Lokomotivraumes müssen aus—
reichende Feuerlöscheinrichtungen in gebrauchsfähigem
Zustand vorhanden sein. Entsprechende Bedienungs—
anweisungen sind bei den genannten Vorrichtungen auf—
zuhängen.

832
Auf dem Führerstand der Lokomotiven sind Hand—
feuerlöscher und Löschtücher aus dichtem Stoff mitzufuüͤhren.

IV. Einrichtung des Lokomotivraumes
833
Alle Offnungen des Lokomotivraumes müssen so in
Stand gehalten werden, daß sie von außen her ohne
Gefährdung dicht geschlossen werden können. Bei Aus—
bruch eines Brandes in dem Raum sind sämtliche Off—
nungen sofort zu verschließen. Das gilt auch für die am
Boden vorgesehenen Abzugsöffnungen.

834
Der Lokomotivraum muß so bewettert werden, daß
eine Ansammlung brennbarer Gase mit Sicherheit ver—
mieden wird.
            
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