Full text : 1930/31 (0006)

9075 =

VII, Bezirks- Gewerkte= und Kaufmannsgericht,

#3 BD

a) Allgemeines.

Zur Erledigung der Klageanträge waren teim Gewerkegericht €?

Sitzuhgen notwendig, üile Beisitzer wurden zu 19 Terminen zuge2z9genN.
Beim Kaufmannsgericht fanden I1 Sitzungen statt,kei denen die
Beisitzer an 3 Terminen ihres Amtes als Richter walteten,
Wie in den vorhergehenäen Jahren so trug auch heuer die dußerst
schlechte wirtschaftliche Lage dazu kei,das Gericht sehr oft In An=-x.
 nehmen. Jn vielen Klagen ktestand eigentlicher Streit unter
len Parteien überhaupt nicht, Zweck war schliesslich nur,durch einen
Rechtatitel schneller in den Besitz der Forderung zu kommen,tezw.die
Forderung sicher zu stellen,.Jn zahlreichen Fällen mw sten ite Entscheidungen
 mit Vollstreckungstiteln gemäß $ 724 ZPO.versehen werden

und im Zwangsverfahren wurden ädle Forderungen durch diie zuständigen
Vollstreckungsgerichte eingetrieten,
Venn es gektoten erschien, iurch iirekte Verhandlungen mit den
Parteien eine Einigung herkteizuführen ohne den klagktaren Weg zu ke=-schreiten;
 so nahm ias Gericht gerne Veranlassung, vermittelnd einzugreifen,
 Dank dem Entgegenkommen der Parteien iat es in zahlreichen
Fällen geluhgen, bereits heraufkeschworene Streitigkeiten keizulegen,.
            
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