Full text : 1930/31 (0006)

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Verwaltung der Kommunalfinanzen und verhindert eine Mißwirtschaft
durch 1-7 Überschreiten der vorhandenen Mittel.Jm laufenien
 Geschäftsjahr kann eine Schiebung einer Position zu Gunsten
siner anderen sehr leicht vorgenommen werden.
Bei Titel I allgemeine Verwaltung werden einige Einsparungen
zemacht.Bei den Einzelpositionen behalten wir uns noch unsere
Stellungnahme bei der Einzelberatung vor.
Bei Titel II Bauverwaltung erscheint besonders begrüssenswert,dass
 die Regierungskommission ihre Beihilfe für die Unternaltung
 der Bezirksstrassen von 180 ooco auf 225 ooo Fr. erhöht hat.
Jn Anbetracht der grossen Bezirksstrassenlänge von 123 km,der nur
57 km. Staats-Strassenlänge gegenüberstehen und der starken Jnanspruchnahme
 ‚dürfte diese Beihilfe immer noch nicht als ausreichend
erscheinen.Durch vermehrten Strassenbau kann für Erwerbsmöglichkeit
Sorge getragen und deshalb,wenn nur irgend möglich, müssen weitere
Mittel hierzu freigemacht werden.
Titel III Wohlfahrtsverwaltung.. Das Wohlfahrtswesen nimmt,
infolge der allgemeinen Wirtschaftsnot einen immer grösseren Umfang
 an. Weite Bevölkerungskreise glauben auch heute,dass die
öffentliche Hand für sie sorgen müsse.Eine gründliche Prüfung
aller Wohlfahrtsanträge muss künftighin erfolgen.
Bei Titel IV Arbeitsnachweis ist eine bedeutende Erhöhung der
Ausgaben zu verzeichnen,die aber,infolge der immer mehr zunehmenden
Arbeitslosigkeit und der dadurch bedingten Vergrösserung des Verwaltungsapparats
 als gerechtfertigt erscheinen.
Titel VII, für Zwecke der Landwirtschaft, Es ist festzu-Stellen,dass
 die Regierungskommission ihre Beihilfe für Tierzucht
von 14000 auf 27000 Fr. erhöht hat.
Wir geben uns aber der Erwartung hin,dass von Seiten der
Regierungskommission dieser Zuschuß erhöht wird und dass auch der
Bezirk etwas dazu gibt.
Titel IX Schulen und Volksbildung.Entgegenkommender Weise ist
zum Fonds der Erbauung eines Berufsschulgebäudes in Homburg,neben
lem allgemeinen Zuschuß von 20 ooo Fr.ein weiterer Zuschuß von
So 000 Fr.eingesetzt worden.Der jährliche Zuschuss wird auf die
Dauer von 5 Jahren je 100 000 Fr.betragen.Die Erbauung eines Berufsschulgebäudes
 ist wohl Sache der Errichtungsgemeinde;aber
sin Zuschuß von Seiten des Bezirks ist noch gerechtfertigt, weil das
Jebäude zum Nutzen des ganzen Bezirks errichtet wird und deshalb
siner Gemeinde eine solch schwere finanzielle Belastung nicht zuzemutet
 werden kann.Ohne Zuschuß wäre ja auch der Bau überhaupt
in Frage gestellt.
            
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