Full text : 1930/31 (0006)

Bezirksbaurat Müller machte anschliessend einige Ausführungt
über die technische Seite den Yrojektsier hält die distriktive Beieutung
 des Strassenzuges für gegeben.
Mitglied Schultz tritt für die Bezuschussung des Projekts

31.

Mitglied Liser sprach sich für seine Fraktion für die Bezuschussung
 des Projektes bis zur Bezirksgrenze aus.
Landrat Niedihammer gibt bekannt,dass der Bezirk Homburg bereits
 100 000 Fr.als Zuschuss reserviert habe,die zur Verfügung
ständen.- Mitglied Sutter schlägt vor,den Bezirkstagsbeschluß vom
25.März 1929 aufrecht zu erhalten, d.h. das Projekt bis zur Bezirksgrenze
 bis zu einem Drittel der Gesamtkosten zu bezuschussen.
Es wurde einstimmig beschlossen,den Bezirkstagsbeschluß
vom 25.März 1929,die Strasse bis zur Bezirksgrenze bis zu einem
Drittel der Kosten zu bezuschussen, aufrecht zu erhalten unter der
Voraussetzung, dass 1. die Übernahme der Strasse als Bezirksstrasse
auf St.Jngberter Seite zugesichert wird, 2. die Ausführung der Bauarbeiten
 auf der Gemarkung Medelsheim nach den Anweisungen des Bezirksbaurates
 unter seiner Bauleitung erfolgt.
Jn der Zwischenzeit soll mit dem Bezirk St.Jngbert wegen
der Frage der Übernahme als Bezirksstrasse verhandelt und die Angelegenheit
 bei der Etatsberatung noch einmal besprochen werden.
Zu den nach der Verordnung’ der Reg.Komm. vom 20.8.1930,
Reg.Amtsbl.Nr. 33/1920 erforderlichen Beschlussfassungen zur Orzanisation
 des. Arbeitsnachweises wurde der Bezirksausschuss ermächtigt.Die
 Zahl der in den zu bildenden Ausschuß zu wählenden
Beisitzer wurde auf die Mindestzahl 6 (3ZArbeitgeber und 3 Arbeitnehmer)
 festgesetzt.
Die Aufwendungen für die Arbeitslosenfürsorge wurden seither
von der Reg,Komms zu 5 Sechstel und vom Bezirk zu 1 Sechstel getragen.
 Die Verordnung über die Erwerbslosenfürsorge sieht die
Möglichkeit vor,daß,wenn ein öffentlicher Arbeitsnachweis mehrere
zemeinden umfasst,die Lasten auf die einzelnen Gemeinden unterverteilt
 werden können.Die Bezirksverwaltung hat nunmehr dem Be-Zirkstage
 folgenden Beschlussantrag vorgelegt:
Mit Rücksicht darauf,dass
L. der Bezirk Homburg-Saar bei der steten Steigerung der zur Bestreitung
 der Fürsorge-Aufwendungen notwendigen Mittel ohne
Vernachlässigung seiner Pflichtaufgaben und ohne wesentliche
Jmlagenerhöhung die Ausgaben für die Folge nicht mehr tragen kann
durch die Unterverteilung eine gerechtere Heranziehung der Bemeinden
 zu den Fürsorgelasten erreicht wird,
Jeschliesst der Bezirkstary was folzt:

De
            
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