Full text : 1929/30 (0005)

„39 —
Über don Gesamtverkehr mit dem Arbeitsamt und der Tätigkeit des
Arbei tsnachweiscs geben die anhängenden graphischen Tabellen übersichtlichen
 Aufschluss.
Die jeweilige Arbeitsmarktlage im Bereiche des Bezirks Homburg
ist weiter aus den nachstehenden Zahlen der in den verschiedenen
Industrien ( ohne Kohlengruben )beschäftigten Angestellten und Arbeiter
 ersichtlich:
__1928/29' nn 192900
Angestellte . Arbeiter Angestellte Arbeiter

April
Mai.
Juni
JuLi
Aug °
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
Jan.
Febr.
März

949
964

1

E
QS1

Sr

5472

A

u) et

865
890
896
872
893
99553
96
287
7
37
z

5194
5421
5525
5476
5546
57717
2
}

21005 4

Zu beachten ist dabei,dass in vorstchenden Zahlen auch die nicht
im Saargebiet wohnenden Arbociter und Angestellte aufgezeichnet sind
und somit diese nicht den wirklichen Gradmesser der Beschäftigungsmöglichkeit
 der im Bezirk Homburg wohnhaften Arbeitsuchenden abgeben
können.
Streiks und grössere Lohnbewegungen waren im Berichtsjahre
nicht zu verzeichnen.Die Lehrlingsvermittelung war auch im abgelaufenen
 Jahre geringe
Jm Berichtsjahre 1929/30 trat der alte und der durch den Bezirkstag
 in seiner ersten Sitzung neu gewählte Verwaltungsausschuss
unter dem Vorsitz des Herrn Landrat Nicdhammer bezw.seinem Stellvertreter,in
 je einer Sitzung zusammen, (Die Mitglieder des neuen Verwaltungsausschusses
 finden wir an anderer Stelle des Verwaltungsberichtes)

Auch im abgelaufenen Jahre hat sich das Bezirksarbeitsamt
als eine äusserst glückliche Einrichtung erwiesen, die besonders
bei einer niedergehenden Wirtscheft und grösserer und längerer Erwerbslosigkeit
 immer mehr Anerkennung findet.Die Jnanspruchrahme des
Arbeitsnachweises durch dic Arbeitgeber ist Dank der Bemühungen
der Verwaltung des Arbecitsamtes eine bessere geworden,Ebenso hat
sich der Verkehr mit den Arbeitsuchenden, die in ihrer Sorge um
Arbeit und Brot naturgemäss nicht mit freudigem Gesicht nach dem
Arbei tsnachweis ihre Schri£$te lenken, ziemlich reibungslosvolLzOgeN.
Die Verwaltung wird bestrebt sein,auch zukünftig die Tätigkeit in
gutem Einvernehmen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszuüben, um
Somit der Allrzemeinheit zu dienen.
            
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