Full text : 1929/30 (0005)

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1.) Personen mit eigenen Hausstand:
a) Haushaltungsvorstand
b) Ehegatte
c) Kind oder unterstützungsberechtigte Person
über 21 Jahren

dä) Kind oder unterstützungsberechtigte Person
unter 21 aber über 18 Jahren

e) Kind oder unterstützungsberechtigte Person
unter 18 aber über 14 Jahren

f) Kind oder unterstützungsberechtigte Person
unter 14 Jahren

2,) Alleinstehende_ Personen
a) über 21 Jahren

b) unter 21 Jahren

400,- Fr.
300,—-2300s—



250 .

2008=100.0=



 Fr,

450 .=—

Wie im vorigen Jahre hat die Regierungskommission auch zu

Weihnachten 1929,die Not der Erwerbslosen anerkennend,eine besondere
 Beihilfe gewährt.

Die Behandlung der Unterstützungsanträge und die Entscheidung

hierüber liegt in den Händen des Bezirkswohlfahrtsamtes; sie erfolgt

 im loyalsten Einvernehmen mit dem Bezirksarbeitsamt.sodass

es zu Reibungen und Meinungsverschiedenheiten kaum kommen kann.

Nachstehende Übersicht gibt ein Bild über die Ausgaben im

abgeschlossenen Rechnungsjahre,sie haben sich gegenüber dem Vorjahre
 um 132.746.50 Franken erhöht.
            
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