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2. Kriegsbeschädigten- und Kriesatinterblicebenen-Fürsorpc.
Die Kriegsopfer wurden nach den gleichen Grundsätzen wie
in den Vorjahren betreut.
Der Beirat trat zu 5 Sivzungen zusammen.
Die Zahl der Versorgungsberechtigten hat sich um ungefähr
50 Zugänge von Elternteilen und Paaren, lenen nachträglich die
sogenannte Eltern-Beihilfe bewilligt wurde,vermehrt.Von den insgesamt
im Bezirk vorhandenen 1300 Versorgungsberechtigten nahmen
im Durchschnitt etwa dic Hälfte Hiifsmassnahmen der sozialen
Fürsorge in Anspruch. .
Die Fürsorge erstreckte sich hauptsächlich auf folgende
Gebiete:
1. Heilfürsorge
2. Unterstützungswesen
7, Berufsberatung - und Ausbildung
4. Gewährung von Darlehen
Vermittelung von Kapitalabfindungen
und Erziehungsbeihilfen.
n Zu Le
Als ergänzende Heilfürsorge für Kriegsbeschädigte,Kriegshinter
bliebenen und Angehörige Kriegsbeschädigter wurden die Kosten
übernommen für:
a) ambulante ärztliche und spezialärztliche Behandlungen, die Beschaffung
von Medikamenten, Augengläsern,Leibbinden usw. in
36 Fällen;
b) Krankenhausbehandlungen, Erholungs- und Solbadekuren usw. in
4 Fällen und
für eine Weihnachtsbeihilfe von 150 Franken an 253 schwerkriegsbeschädigte
Lungenkranke zur besseren Ernährung mit
zusammen 53450 Franken.
Der Fürsorgearzt gewährte ferner innerhalb der amtlichen
Sprechstunden —- jeden Mittwochvormittag - freie ärztliche Beratung
in ungefähr 50 Tällen.
Zu 2.
Zur Schaffung besserer Lebensbedingungen wurden für Kricgsopfer
in 43 Fällen einmalige ausserordentliche und in 6 Fällen
monatlich laufende Unterstützungen und in 3 Fällen an Unterernährt‘
laufend tägliche Milchlieferungen vermittelt.Die Höhe der Bargeldbeihilfen
bewegte sich zwischen 100 und 300 Franken.
Ferner wurden in 215 Fällen Winterbeihilfen von 100,150 und
200 Franken und in 22 Fällen gleichhohe Beihilfen zur Einkleidung
bedürftiger Erstkommunikanten und Konfirmanden gezahlt. Aus den
hier bezw.im Landeskrankenhaus Homburg lagernden Beständen wurden
an 52 Bedürftige Bekleidungsstücke,wic Schuhe, Anzüge ,Mäntel,Untcrwäsche
usw.abgegeben. ;
Weiter wurden im Rahmen der allgemeinen Verteilung von Freikohlen
und verbilligtem Brennholz an bedürftige Familien je 5 Ztr.
Kohlen bezw. 1. Ster verbilligtes Brennholz auch an bedürftige
Kriegsopfer vermittelt.
Zu 3.
_ An sämtliche in Berufsausbildung stehende Kricgswaisen däs
Bezirks,die keinc Entschädigung oder nur cin geringes Taschengeld
vom Lehrherrn usw.erhalten,wurden Erzichungsbeihilfen wie im Vor-Jahre
vermittelt.Je nach der Höhe der anfallenden Unkosten usw.
wurden Beträge von 10-30 RM.monatlich 1fd. angesetzt und vor-Mlttelt.Jn
verschiedenen besonders golagerten Fällen u.A.bei Be-Schaffung
von Werkzeugen, Berufskleidung usw.bei Antritt der Borufsausbildung
wurden zu den anfallenden Kosten einmalige Beihilfen
oder entstreehende erhöhte Erziehungsheihilfen erwirkt.