Full text : 1927/28 (0003)

V. Bezirkszewerbe - und Kaufmnannszericht,

l,) Bezirkszewerbezericht,.

a) Vorsitzender: Oberregierungsrat Bühler
b) stellvertr.Vors,: Regierungsrat Kihn.
c) Gerichtsschreiber : Assistent Namwaamn.

ı) stellvertr. Gerichtsschreiber: Obersekretär Barth.

. Die sechsjährige Antsperiole der im Jahr 1922 gewählte:
Beisitzer lief mit Beginn des neuen Geschäftsjahres ab, An 23.
März 1928 fand nun die Neuwahl der Beisitzer statt.Aus Arbeitsgeberkreisen
 wurde nur einc Vorschlagsliste eingereicht ,5Xs
fand daher bei dieser Gruppe eine Wahl nicht statt.Die in üJüer
Vorschlagsliste bezeichneten Personen gelten somit als gewählt.
von Sciten der Arbeitnehmer sind‘ 2 Vorschlagslisten eingereicht
worden und zwar Vorschlagsliste A von den Freien Gewerkscmften
und Vorschlagsliste B von den Christlichen Gewerkschaften.
Auf die Liste A entfielen 7 und auf die Liste B 3 Mandate.
Die Namen der neugewählten Beisitzer für ie Wahlperiode
 1928 mit 1934 sind an anderer Stelle des Verwaltungsberichtes
 aufpeführt.
Ju Berichtsjahre wurden beim Gewerbegericht 6o Klager
angebracht, darunter eine Klage,die von cinen Arbeitgeber angestrengt
 wurdee
Den Bemühungen des Gerichts ist es in zahlreichen
Fällen gelungen, durch mündliche Verhandlung mit den Beteiligten
vor der Klageerhebung eine gütliche Einigung zu erreichen,
Die Klageanträge formulierten sich wie folzt:
15 Fäll‘ wegen Lohnforderung
21 " 7 Lohnvorenthaltung
10 Entlassung ohne Einhaltung der gesetzlichen
Kündigungsfifrist
fristloser Entlassung
Ausstellung eines Zeugnisses
Nichtbezahlung der tariflichen Zulage
Auflösung des Lehrvertrages
Bezahlung der tariflichen Urlaubszeit
Nichterfüllung des Einstellungsvertrages
Kündigung des bisher gezahlten Akkordlohre s,
Jm Berichtsjahre fanden insgesamt 28 Sitzungen statt
lavon 15 ohne und:13 mit Beisitzer,
Die Streitigkeiten kamen wie folgt zur Erledigung:
8 Klagen durch Zurücknahmne
34 wu % Vergleich
4 " v Ancrkenntnis
Lo " " Urteil |
2 Klagen wurden,da die Zuständigkeit des
Cewerbegerichts zu verneinen war.an das ordentliche
 Gericht verwiesen.
2 Klaren durch Ruhen des Verfahrens.

2,) Bezirkskaufnannszericht:

Personalstand ist der gleiche wic beim Gewertezericht
Das Bezirkskaufnannsgericht ist wie in den vorangegangenen
Jahren, auch im Berichtsijahre nicht allzusehr in Anspruch genommen
 worden.
Es wurden insgesant 5 Klagen anzebracht, dic alle
lurch Verryleich erledimt wurden«

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