13. Vorzugsrente im Anleiheabiösungsverfahren,.
Personen, die in Umicusch gegen Aleihealthesitz eine
Aleiheablösungsschuld erhalten, haben nach Massgebe der $$ 18 - 26
des AMleiheoablösungsgesetzes sin Recht auf Vorgugsrente, Has Pecht
zufß die Vorzugsrente setzt zunächsi vordue,daess dem AZnleinegiäubiger
oin Auslosungsrecht zusteht. und zwer mus. er das Auslosungsrecht
u
entweder selbst als Aleihea] chesitger oder als Rechtanachfolger
seines werstorbenen. Flegaiiem, oder eines verstorbenen ersten Grades
dem das Auslosungsrecht alsAzeihsalibesSitser gewährt worden jsi,
erlangt haben.Di e weiteren Vordusselzukgen Tür die Forzugsrente Sind
dass der Anleihegidubiger
z) bedürfiig isi,
b) im ANLONnBeE Wohn
2) deutscher RPaeichsechgencriger 38%,
Bedürftig ist sing Person, deren Jahreseinkommen den
Betrag von 800 RM. nicht übersteigt, Für das Jahr 1925 erfolgte
lie Umrechnung im Saorgebiet nik der Imrechnungezahl 5, sodass also
als Bedürftic im Jahre 1926 omnsuschen jet, wer ein Finkommen “On
nicht mehr ais 4,000 Franken habic,Zugrumdg zu legen ist immer das
Finkommen,das der Anirarpsteller in dem der Aytragestel lung vorauszegangenen
Jahre halte,
Die AMitragstellung erfolgt im Reich bei den Beasürksfürsorge
verbänden,im Sacrgebiet bei den Bezirksämtern bezw. Zandratsaämtern,
Bis zum Jahresschluss wurden im Bezirk Homkura DI8 Anträge auf
Vorzugsrente geeteill%, Bei 6 Aıträgen musste die Bedüurftigkei &Sfrage
wegen Überschreitung der Höchstsinkommensgrenze u rar in®
werden, Fin Airag wurde zuständiqmzeitshniber an einen LcCnhaCAbarten
Bezirksfürsorgeverhane wettsrach : ‚Dem Bezirksamt obliegt
lediglich die Prüfung der Bedürfiigheis,Dic Entscheidung über die
Gewährung der Vorzunsrente arfolat. durch den Ausschuss für
Vorzugesrenten bei dem Ceutechen Finenzkommissar in Saarbrücker.