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38, PM F03 Zossen Sfüärsorge,
Die Gewährung der Unterstützungen in der Erwerbelosenfürsorge
erfolgt noch nach der Veroränung des ReichsdemobilmachungsSkommissars
vom 13. November 121918,.Die Durchführung der Fürsorge,die
früher dem Bezgirksamte oblag,wurde ab 1.9.1926 dem Bezirkswohlfahrtsamt
übertragen,da die Finrichtung der Fruerbslosenfürsorge Aufgabe
der Bezirksgemeinde ist,Der Fezirksacusschuss, Sowie eine Bürgermeister.
konferenz haben sich im letzten Jahre mit der Neugestaltung der
Frwerbslosenfürsorge befasst, um wenigetens die veralteten BeE-.
Stimmungen der veränderien WirtecharteLage anzupassen, Soweit dies
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich ist, Am 9,11.26
erliese der Bezirksausschus® eine neu? Veidevorschrift,die am 1.12.26
in Kraft getreten ist, Dieses Meldsvorschrift bietet auch die Mög-Zichkeit,den
Unterstiützungsempfängern von auswärts, äie: si ch in gewissen
Zeitabständen regelmässig hei den Öffentlichen Arbeitenachweie
in Homburg zu melden hoben, Schneller als früher ‚Arbeit zu vermitteln,Gleichzeitig
soll] Gurch die Vorschrift ein Missbrauch der
Unterstützung vermieden werdcn, Jm Degember wurden der Regierungskommission,den
Gewerkschaften und dem Vorsitzenden des Landesrates
gine Denkschrift über die Ummestaltung der Fruerbelosenfürsorge
und deren Anpassung an die neuen Pestimnungaen im Reich unterbreitet
Den gewährten Unterstützungen iagen folgende Tagessaätze
zugrunde*
1, Für_männi?ehe Personen
a) über 21 Jahren, sofern sie nicht in dem Haushalt
eines caderen LeLen
b) über 21 Jahren,sofern sta *% dom Haushalt eines
anderen leben
e) unter 21 Jyalırer
5,65 Fr
4.90 ”
3,40 ?
2, F 7 WE C = } f 3070
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a) über 21 Jahren,soforn Sic nicht in dem Ecocushalt
eines anderen i1cben
b) über 21 Jahren. sofern sie in Cem Hazcshalt eines
anderen Tcehen
4,90 Fr.
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