Kleinrentner- und 502 ialreiMmartfütsorge,
4b 1. Avril ISZE kam die Frankenspende der Regierungskome
mission in Fortfall., nn ihre Stelle trat die Kleinwentner- und
Sozialrentinerfürsorge ( gehobene Fürsorge ). Nach den erlassenen
Grundsätzen gel ten ale hilfsbedürftig im Sinne der gehebenen Fürsorge
solche Personen, die infolge Al ters oder infolge körperl1icher
oder geistiger Gebrechen nicht nur vorübergehend ausserstandurch
Arbeit
de sind, den wesentlichen Teil ihres Z-bensunterhaltes zu verdienen
und ihn auch nicht von anderer Sreibe erhalten können. Vora8Ssctzung
dabei ist, dass sie chne di“ “ingstretenen wirtschaftlichen
Krieges- und Nachkriegsfolgen infolg“ eigener Mittel oder
fremder Vorsorge nicht auf die öffent] iche Fürsorge angewiesen
wären. Fe fallen darunter die sog, Kleinrentner, sowie die Sozialrentner
der Arbeiter- und Angrstelltenversichsrung, Auf keinen
Fall können aber Personen, die bereite armenrechtlich hilfshedürftig
sind, unterstützt werden,
Dem Hilfesebedürftigen ist der notwendige Zebensbedarf zu
gewähren, Dazu gehören? Unterkunft, Ernährung, Kleidung, ‚Pflege,
ev, Krankenhilf: und Krankenhausbehandlung,
Die Unterstützungen werden allmonatlich berechnet und
virrteljäkhrilich ausgezahlt, Fs wurden 357 Personen unterstützt
und 2war
80 Kleinrentnesr.,
146 Knappschaftesrentner,
80 Invalidenreniner,
18 Unfallrentner
33 GIleichstehende.
Darunter waren 99 männliche und 258 weibliche Personen, Die
aufgewendrtr“ Greamtunterstützung betrug 111.845,- Fr,
Während aus der Frankenspendr noch im Jahre 1925
851 FPersonen unterstützt wurden, konnten im Berichtsjahr nur
noch 23579 in date achobenr Fürsorar Aaufacnommen weraen