Unfälle geordnet nach Berufsgruppen.
Berufseruppe
Schwereisenindustrje
Sektion I ( mit Ausnahme I )
weiterverarbeitende Eisenindustrie, Industrie der Fein-
nechanik und” Elektrotechnik Edel - und * Unedel-
metallindustrie, Gas - und Wasserwerke. Musikin-
strumentenindustrie.
Sektion IL
Baugewerbe und verwandte Berufe Tiefbaubetriebe,
Ssteinbruchbetriebe Ziegeleien, Holzindustrie
Sektion JII
Verkehrs- und Handelsgewerbe Nahrungsmittel- und
Genussmittelindustrie Leinen- Textil- und Bekleidungs-
ndustrie, Strassenbahnen und Kleinbahnen das nicht-
rewerbsmässige Halten von Fahrzeugen.
leichte
N
schwere
2D6
tötliche
überhaupt
3079
15%
Sektion IV
keramische Glasindustrie Papiermacher und Papier-
verarbeitungsindustrie, Buchdruckereibetriebe und Li-
‘hoeraphische Anstalten, Chemische Industrie
3930
B. Arbeitskammer.
Die Arbeitskammer des Saargebietes ist durch Verordnung der Regierungskommission vom 18. September 1925 ins
Leben gerufen worden, Sie hat die Aufgabe der Regierungskommission auf sozialpolitischem und arbeitsrechtlichem Gebiet
Gutachten und Wünsche zu unterbreiten. Ihre Zusammensetzung ist paritätisch. d.h. sie besteht je zur Hälfte aus Arbeit-
zebern und Arbeitnehmern die von den Organisationen derselben benannt werden Bis zum Ende des Berichtsjahres waren
lie Verhandlungen mit den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich der Benennung der Mitglieder nicht zum
Ahschluss vekonımen, sodaß die Kammer im Jahre 1925 nicht mehr zusammentreten konnte.