Full text: 1925 (0002)

Unfälle geordnet nach Berufsgruppen. 
Berufseruppe 
Schwereisenindustrje 
Sektion I ( mit Ausnahme I ) 
weiterverarbeitende Eisenindustrie, Industrie der Fein- 
nechanik und” Elektrotechnik Edel - und * Unedel- 
metallindustrie, Gas - und Wasserwerke. Musikin- 
strumentenindustrie. 
Sektion IL 
Baugewerbe und verwandte Berufe Tiefbaubetriebe, 
Ssteinbruchbetriebe Ziegeleien, Holzindustrie 
Sektion JII 
Verkehrs- und Handelsgewerbe Nahrungsmittel- und 
Genussmittelindustrie Leinen- Textil- und Bekleidungs- 
ndustrie, Strassenbahnen und Kleinbahnen das nicht- 
rewerbsmässige Halten von Fahrzeugen. 
leichte 
N 
schwere 
2D6 
tötliche 
überhaupt 
3079 
15% 
Sektion IV 
keramische Glasindustrie Papiermacher und Papier- 
verarbeitungsindustrie, Buchdruckereibetriebe und Li- 
‘hoeraphische Anstalten, Chemische Industrie 
3930 
B. Arbeitskammer. 
Die Arbeitskammer des Saargebietes ist durch Verordnung der Regierungskommission vom 18. September 1925 ins 
Leben gerufen worden, Sie hat die Aufgabe der Regierungskommission auf sozialpolitischem und arbeitsrechtlichem Gebiet 
Gutachten und Wünsche zu unterbreiten. Ihre Zusammensetzung ist paritätisch. d.h. sie besteht je zur Hälfte aus Arbeit- 
zebern und Arbeitnehmern die von den Organisationen derselben benannt werden Bis zum Ende des Berichtsjahres waren 
lie Verhandlungen mit den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich der Benennung der Mitglieder nicht zum 
Ahschluss vekonımen, sodaß die Kammer im Jahre 1925 nicht mehr zusammentreten konnte.
	        
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