F. Fürsorgeerziehung
Fürsorgeerziehung Minderjähriger
(im preussischen Teil des Saargebietes}
Zu Beginn des Berichtsjahres waren 1065 Fürsorgezöglinge vorhanden.
im Laufe des Jahres wurden zur Fürsorgeerziehung von den Vormundschaftsgerichten 320 Zöglinge überwiesen
Davon waren 170 noch nicht schulpflichtig und schulpflichtig, und 150 schulentlassen.
Aus der Fürsorgeerziehung sind entgültig entlassen worden, entweder vorzeitig oder durch Erreichung der
Volljährigkeit in der Zeit vom 1. 4. 1924 bis 31. 3. 1925 157 Zöglinge, gestorben sind 8 Zöglinge, sodass um diese Zeit
'220 Zöglinge vorhanden waren: davon waren 718 männlich und 502 weiblich.
Die gesamten Ausgaben auf dem Gebiete der Fürsorgeerziehung haben im Jahre 1924
betragen: 1957272 Fre
Die Einnahmen betrugen
Mithin Netto — Aufwendungen
„a
526
1883 946
Die Fürsorgeerziehung in dem pfälzischen Teil des Saargebietes ist nicht erwähnt, da nach der bestehenden
Gesetzgebung daselbst die Bezirksämter Homburg und St. Ingbert mit der Ausführung der Fürsorgeerziehung für ihre
Bezirke betraut sind.
Verteilung der Fürsorgezöglinge auf die einzeinen Kreise
Lfd.
Nr.
Saarbrücken - Stadt
Land
Saarlouis
Ottweiler
St. Wendel
Merzig
Zahl der
Zöglinge
51
193
Einwohnerzahl nach
dem Stande Ende
1923
121 921
„1637
% „1
„1627
* 799
35 808
Auf je 10 000 Einwohner
entfallen Zöglinge
(3,3
8,4
2,9
10.4
7,5