4) Die Fürsorge für Tuberkulöse
Die Tuberkulosenfürsorge wird ausgeführt durch die von den Kreiswohlfahrtsämtern eingerichteten Tuberkulosen:
fürsorgestellen. Über die Zahl der Tuberkulosen- Todesfälle, die Zahl der als offen Tuberkulose Erkannten, die Zahl der
Geheilten, Beratungsstunden usw. gibt die Tabelle III. Auskunft
In Ergänzung der Gesundheitsfürsorge für Kranke und hauptsächlich Tuberkulöse durch die Landesversicherungsanstalt
hat das Hauptwohlfahrtsamt für solche Kranke, die nicht in den Kreis der Versicherten fallen, die aber
auf Grund ihrer sozialen Verhälnisse nicht in der Lage sind, die Kosten für ein Heilverfahren selbst zu bezahlen, die
Einrichtung getroffen. dass die Kosten bei solchen Heilverfahren entweder ganz vom Hauptwohlfahrtsmt getragen oder
zwischen Hauptwohlfahrtsamt, Kreis und den Kranken aufgeteilt werden, Im Berichtsjahre wurden im ganzen 839
solcher Tuberkulose-Heilverfahren vermittelt, von denen 751 durchgeführt wurden. Ausserdem wurden in 88 Fällen
in denen die Kuren in Heilanstalten ausserhalb des Saargebietes durchgeführt wurden, Beihilfen im Betrage von
34375, — Frs. ausgezahlt. Zur besseren Ernährung tuberkulöser Kranker wurden in 346 Fällen 80535, — Frs. ausgeschüttet.
Auf Grund der Verordnung betr. die Bekämpfung der Tuberkulose wurden durch das Hauptwohlfahrtsamt
zwangsweise in Krankenhäuser untergebracht 5 Personen.
5) Die Fürsorge für Geschlechtskranke.
Zur Heilbehandlung Geschlechtskranker, die nicht versicherungspflichtig waren, wurden 5575. — Frs, aufgewendet,
Die Zwangsbehandlung Geschlechtskranker erfolgte auf Grund der Notverordnung vom 11. Dezember 1918, die auch
im Saargebiet durch Verordnung der Regierungskommission Geltung hat. Von der Einführung eines eigenen Gesetzes
zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wurde vor dem Inkrafttreten des genannten deutschen Gesetzes Abstand
genonmmen.
6) Die Fürsorge für Trinker.
Die Unterbringung von Trinkern erfolgte durch die Trinkerfürsorgestelle Saarbrücken. Als Kostenbeiträge
wurden in 5 Fällen 1967, 45 Frs. und 457, 45 R.-M. übernommen.
’) Die Fürsorge für Kranke und Genesende
Ebenso wie bei den Tuberkulosenheilverfahren wurde auch hier eine Ergänzung der Tätigkeit der Landesversicherungsanstalt
vorgenommen, indem für nichtversicherungspflichtige Minderbemittelte Heilverfahren und Kranken.
hausbehandlungen durchgeführt wurden.
Es wurden einschl. der Tuberkulosenheilverfahren 1287 Kuren gewährt von denen 1121 im Berichtsjahre
durchgeführt wurden. Über die einzelnen Arten der Krankheiten siehe Tabelle IV.
Für Erholungsbedürftige und Genesende wurde in 161 Fällen 30632, - - Frs. zur besseren Ernährung verwandt.
In 176 Fällen wurden 57565, —- Frs. zu entstandenen Behandlungskosten ausser den vermittelten Heilverfahren beigetragen.
An ärztlichen Begutachtungskosten wurden für sämtliche Zweige der Gesundheitsfürsorge insgesamt 10355. —
Fra. gezahlt.