Sieueroroͤnung
II. Nachtrag
über die Erhebung einer gemeindlichen Lustbarkeitssteuer
der Gemeinde Schiffweiler.
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung
bon Schiffweiler vom 8. Juni 1934 wird gemäß 8 16 des
Zommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekannt—
machung vom 21. Dezember 1923 die Lustbarkeitssteuer⸗
ordnung der Gemeinde Schiffweiler vom 27. März 1924
n folgender Weise abageändert:
81
88, Ziffer 4, erhält folgende Fassung:
Für Lichtbilder-Vorführungen beträgt die Mindest—
teuer 15 vom Hundert.
Bekannimachung
Der für die Herstellung eines Verbindungsweges
wischen Hauptstraße und Marktplatz an der Burg in
Illingen aufgestellie Fluchtlinienplan liegt gemäß857
des Gesetzes betreffend Anlegung und Veränderung
von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen
Ortschaften vom 2. Juli 1875 in der Zeit vom 1. bis 28.
ZSeptember 1934 einschließlich im Rathaus in Illingen
— Zimmer 12 — zu jedermanns Einsicht offen.
Einwendungen gegen den Plan sind während dieser
Frist bei dem Unterzeichneten schriftlich einzureichen oder
nündlich zu Protokoll zu erklären. Später gemachte Ein—
prüche können nicht mehr berücksichtigt werden.
JIllingen, den 28. August 1934.
Der Bürgermeister.
In Vertretung: Resch
82.
Vorstehende Abänderung tritt mit ihrer Veröffent—
ichung in Kraft.
Schiffweiler. den 13. Juni 1934.
Der Bürgermeister:
Waelder
K. A. Nr. 34240.
Genehmigt!
Ottweiler, den 15. Juni 1934.
Namens des Kreisausschusses.
Der Vorsitzende:
Dr. Rech, Landrat.
Auf Grund des 8 47, Abs. III. a. K. A. G. wird vor⸗
stehender Genehmigung des Kreisausschusses zu Ottwei⸗
ler hiermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 26. Juli 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission für die
Angelegenheiten des Innern:
G. G. Knor.
Das Mitglied der Regierungstkommission für
die Finanzen:
J. Morizae.
J. C. X. 342/34.
Veröffentlicht:
Schiffweiler, den 17. August 1934
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Sinewe.