Full text : 1934 (0015)

—AX
Auf Grund der 88 11 und 12 der Verordnung be—
treffend die Haltung und Körung der Stiere, Ziegenböcke
und Eber vom 19. Dezember 1923 und der Ausführungs—
bestimmungen vom 23. April 1924 und vom 9. März 1931
werden nachstehend die Termine für die Besichtigung der
anzukörenden Ziegenböcke bekanntgegeben:
1. Tag: Mittwoch, den 5. September 1934
Ottweiler Abfahrt
Theley
Tholey
Zotzweiler
dasborn
Ddörsdorf
Steinbach
Thalerweiler
Aschbach
Bubach
Eppelborn
Humes
Wiesbach
Uchtelfangen
düttigweiler
ee
dirzweiler
dirzweiler
Stennweiler
Dttweiler

13,15
13.,45
2. Tag: Mittwoch, den 12. September 1934.
OfAttweiler Abfahrt
Berschweiler
Dirmingen
Wustweiler
Illingen
Merchweiler
Wemmetsweiler
Schiffweiler
Landsweiler
deiligenwald
Spiesen
Elversberg
Neunkirchen
Wellesweiler
Münchwies
Lautenbach
Fürth
dangard
Wiebelskirchen

735
8N15
830
545
300
943
945
6.15
1030
6.15
—1*
130
315
345
4.153
430
445
5.00
515

Die Körung findet an den von den Herren Bürger—
meistern noch näher bekanntzugebenden Stellen in den
einzelnen Gemeinden statt. Die Ziegenböcke aus den Or—
ten, die hier nicht aufgeführt sind, müssen an die von den
Herren Bürgermeistern bezeichneten Körorte gebracht wer—
den

Der Körkommission sind sämtliche Ziegenböcke der
betreffenden Gemeinde, auch die von Privaten
und Genossenschaften gehaltenen, an den
vorbezeichneten Gestellungsorten bei Vermeidung einer
Geldstrafe pünktlich vorzuführen.
Ottweiler, den 28. August 1934.
Der Vorsitzende der Körkommission:
Dr. Rech,
Loandraf

Planfestsetzung in Neunkirchen
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenver—
rammlung vom 27. 7. 34 werden die Fluchtlinien- und
döhenpläne
a) der verlängerten Pestalozzistraße, Gemarkung Wel⸗
lesweiler, Flur 1:
b) der Straßen in der Landsiedlung „Auf'm Mühlen—
berg“, Gemarkung Wellesweiler, Flur 17.
gemäß 8 8 des Fluchtliniengesetzes vom 2. 7. 1875 und
28. 3. 1918 hiermit förmlich festgesetzt. Die Pläne liegen
ab 27. 8. 1934 14 Tage lang auf dem Stadtvermessungs—
amt (Bürgermeisteramt) zu Jedermanns Einsicht offen
Neunkirchen, den 16. August 1934.
Der Bürgermeister.

Bekannimachung

Unter dem Schweinebestande des pens. Bergmanns
Ludwig Schneider, Schiffweiler, Bahnhofstraße Nr.
28, ist nach amtlicher Feststelluna die Rotlaufseuche aus
gebrochen.
Ueber das Gehöft wird die Stallsperre verhängt.
Schiffweiler, den 9. August 1934.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Waelder.

Bekannimachung

Unter dem Schweinebestande des Eisenbahnassistenten
Michel Backes zu Schiffweiler, Donnersbergstraße Nr.
23, ist nach amtlicher Feststellung die Rotlaufseuche ausge—
zrochen.

Ueber das Gehöft wird hiermit die Sperre verhängt
Schiffweiler, den 10. August 1934

Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.

Bekannimachung

Unter dem Schweinebestande des Rangiermeisters
Ernst Schley in Schiffweiler, Bahnhofstraße Nr. 132, ist
tach amtlicher Feststellung die Schweineseuche ausge—
rochen.
Ueber das Gehöft wird hiermit die Sperre verhängt.
Schiffweiler, den 28. August 1934
Die Polizeiverordnung.
Der Bürgermeister:
J. V.:
Der Beigeordnete
wez Untfterichrift
            
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