Full text : 1934 (0015)

J I— —8 VI
—0 6608 — —30060 * —
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Oitweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Erpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen (Saar)
Hüttenbergstraße 42, Telefon 2021 und 2022. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Donnerstags)
Nr. 16

Inhalisver zeichnis
Bekanntmachung betr. die Höhe des Mietpreises für
die Monate Juli, August und September 1934.
Bekanntmachung betr. Straßensperre bei Eppelborn —
Habach — Wiesbach.
Bekanntmachung betr. Bestätigung des stellvertreten—
den Gemeindevorstehers in Dirmingen.
Hinweis.
Ortsgesetz betr. das öffentliche Anschlagwesen in der
Gemeinde Wiebelskirchen.
s. Polizeiverordnung über das öffentliche Anschlagwesen
in der Gemeinde Wiebelskirchen.

Bekannimachung
betr. die Höhe des Mietpreises für die Monate Juli,
August und September 1934.
Auf Grund der Verordnung vom 6. Dezember 1933,
betreffend Regelung des Wohnungswesens (Amtsblatt
vom 8. Dezember 1933 Nr. 622), nach Anhörung der durch
Artikel 24 der Verordnung vom 27. Juli 1926, betreffend
Abänderung der Bestimmungen über das Wohnungs—
wesen eingesetzten Kommission, hat die Regierungskom—
nission beschlossen, den Umrechnungsfaktor für die Monate
Juli, August und September 1934 derart festzusetzen. daß
eine Mark Friedensmiete
für Juli — * Franken
für August * ranken
für Septenber — »— Franken
gerechnet wird.
Saarbrücken, den 20. Juni 1934.
Im Namen der Regierungskommission:
Der Präfident:
gez. G. G. Knor.

Straßensperre
Wegen Umbauarbeiten wird auf Grund des 8 82 der
Polizeiverordnung über den allgemeinen Verkehr auf öf⸗—
entlichen Wegen vom 25. April 1928 und des 8 30 der
Verordnung betr. den Kraftfahrzeugverkehr vom 25. April
1928 in der Fassung vom 31. Mai 1933 folagendes ange—
ordnet:
Die Kreisstraße Nr. 24 wird auf der Strecke zwischen
Eppelborn — Habach —Wiesbach bei Km. 9,0-9,7 mit so⸗
fortiger Wirkung auf die Dauer von 14 Taaen für den
gesamten Verkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Kreisstraße Nr. 25
Eppelborn —Hierscherd —Humes —Wiesbach)
Ottweiler, den 21. Juni 1934.
Der Landrat:
J. V.
Dehlenschläger,
RPogieruunasrat

Bekanntmachung

Die Wahl des pens. Bergmannes Friedrich Gut—
hörl aus Dirmingen zum stellvertretenden Gemeindevor—
steher der Gemeinde Dirmingen ist von mir bestätiat
worden.
Ottweiler, den 25. Juni 1934.
Der Landrat:
Der. Rech.

Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungs—
ommission vom 22. Juni 1934. Nr. 26. erschienenen Ver—
ordnungen
Nr. 317 Bekanntmachung betr. Londoner Goldpreis;
Nr. 318 Verordnung zur Abänderung der Verordnung
betreffend Neuregelung der Erwerbslosenfür—
sorge vom 16. Juni 1933 (Amtsbl. S. 266).
Nr. 319 Verordnung betreffend Abänderung der Ver—
ordnung zur Durchführung der Verordnung
betreffend Neuregelung der Erwerbslosenfür⸗
sorge.
Ottweiler, den 26. Juni 1934.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Hinweis

Orisgesetz
betreffend das öffentliche Anschlagwesen in der Gemeinde
Wiebelskirchen.

Auf Grund des 8 11 der Landgemeindeordnung vom
23. 7. 1845 in Verbindung mit Art. 4 des Gemeindever—
sassungsgesetzes vom 15. 5. 1856 und des 84 des Kom—
munalabgabengesetzes in der unterm 21. Dezember 1928
berkündeten Fassung (Amtsbl. der Regierungskommission
Nr. 32 wom 27. 12. 1923) sowie des Gemeinderatsbeschlus⸗
ses vom 24. 4. 34 wird für die Gemeinde Wiebelskirchen
josgendes Ortsgesetz erlassen:
81.
Die Anbringung von öffentlichen Anzeigen, Aufrufen
uind dergl. Bekanntmachungen auf öffentlichen Straßen
und Plätzen hat ausschließlich an den von der Gemeinde
Wiebelskirchen dazu bestimmten Anschlags-APlakat-)säulen
»ezw. Tafeln zu erfolgen gemäß der Polizeiverordnung
über das öffentliche Anschlagwesen in der Gemeinde Wie—
zelskirchen vom 12. 6. 33. Die Benützung dieser Gemein—
deeinrichtung ist den Bestimmungen dieses Ortsgesetzes
unferworfem

82.
Die Verwaltung und Betreibung des Plaktatanschlages
eJor dor Glomoindo vorpachtoet mordon
            
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