Full text : 1934 (0015)

Privat⸗Eber

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Name der
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Stierhalters

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Dirmingen
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Bemerkungen

Gemäß 89 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betreffend die Haltung und Körung der Stiere,
Ziegenböcke und Eber vom 19. Dezember 1923 (Amtsblatt 1924 S. 8) wird vorstehend das Eragebnis der dies—
jährigen Frühjahrskörung der Stiere und Eber bekannt gegeben.
Ich mache darauf aufmerksam, daß die Verwendung eines nicht angekörten Stieres oder Ebers sowohl
für den Halter wie für den Besitzer der Kuh, des Rindes oder des Schweines strafbar ist.
Die angekörten Privatstiere dürfen nur in der eigenen Viehhaltung zum Declken verwandt werden.
Ottweiler, den 4. Juni 1934.

Der Vorsitzende des Körausschusses:
Dr. Rech, Landrat

Fleischbeschau in der Gemeinde Spiesen
Vom 1. Juni ds. Is. ab habe ich den Tierarzt Dr.
Brebe in Elversberg an Stelle des Fleischbeschauers
Fuchs in Spiesen auf jederzeitigen Widerruf mit der
Wahrnehmung der Geschäfte des Fleischbeschauers des
Beschaubezirks Spiesen beauftragt.
Vom gleichen Zeitpunkte ab habe ich den Tierarzt
Dr. Vathauer in Wiebelskirchen auf jederzeitigen Wi—
derruf mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Stellver—
reters des Fleischbeschauers der Fleischbeschaubezirke
Zpiesen und Elversberg beauftragt.
Ottweiler, den 30. Mai 1934.

Der Landrat:
Dr. Rech

Hinweis

Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungs—
kommission vom 1. Juni 1934 Nr. 22 erschienene Verord—
aung
Nr. 278 Bekanntmachung betr. Londoner Goldypreis.
Ottweiler. den 6. Juni 1934.

Der Landrat:
Dr. Rech.

Ernennung
Auf Grund des 8 404 Abs. 4 der Reichsversicherungs—
ordnung wird hierdurch mit Ermächtigung der Regie—
rungskommission, Abteilung Versicherungswesen, der Kas—
senangestellte August Mittermüller in Ottweiler zum Voll—
ziehunasbeamten der Alslgemeinen Ortskrankenkasse im

Kreise Ottweiler bestellt.
Ottweiler, den 29. Mai 1934.
Der Vorsitzende des Versicherungsamtes:
Dr. Rech
Landrat.

Bekanntmachung
Die Unterlagen zum Neubau der im Zuge der Pro—
oinzialstraße Saarbrücken —jBingerbrück bei Km. 24425
in der Gemeinde Wiebelskirchen oberhalb der Ostermün—
zung über die Blies führenden Brücke liegen in der Zeit
ovom 11. Juni bis einschl. 23. Ju mi 1934 auf dem Ge—
meindebauamt in Wiebelskirchen während der Dienststun—
den zu jedermanns Einsicht offen.
Einwendungen gegen die NAusführung können wäh—
rend der Zeit der Offlegung oder innerhalb einer Frist
pon 14 Tagen, beginnend mit dem letzten Tage der Offen—
egung, also bis einschl. 6. Juli 1934, in zwei Exemplaren
ingereicht oder bei dem Gemeindebauamt in Wiebels—
irchen zu Protokoll gegeben werden. Die nach Ablauf der
»ben angegebenen Frist eingehenden Einwendungen müs—
en unberücksichtigt bleiben.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen
Finwendungen wird Termin auf
Samstag, den 7. Juli 1934, vormittags 11 Uhr,
auf dem Gemeindebauamt in Wiebelskirchen
anberaumt mit dem Hinweis, daß im Falle des Ausblei—
»ens der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörte—
ung der Einwendungen vorgegangen wird.
Ottweiler, den 9. Juni 1934.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Rech,
Londraof.
            
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