8—
?. Besonders wird betont, daß auf nachgenannten Gemar
kungen bezw. Gemarkungsteilen nur anerkannte krebs
feste Pflanzkartoffeln gepflanzt werden dürfen:
1. Städt. Gutsbetrieb Hofgut Baltersbach,
2. Elversberg,
3. Heiligenwald
14. Neunkirchen inkl. Wellesweiler,
5. Merchweiler,
s. Ottweiler,
7. Spiesen,
8. Wemmetsweiler,
9. Wiebelskirchen,
10. Gennweiler,
1. Landsweiler.
b Gemarkungsteile (Sicherheitszonen):
a Gemarkungen:
1. Münchwies“;
1) Die früher gebildete Beobachtungszone und zwar
vom Flurweg bis zum Weg hinter den Telegraphen—
stangen ist Sicherheitszone. Die obere Grenze bildet
die 3. Telegraphenstange, die in gerader Linie zur
Kirchturmspitze steht, und der Weg, der vor dem
dause des Josef Baßler vorbeiführt.
o) Das gesamte Gelände, welches vom Staatswald
Flur 11) — Wiesental (Flur 8) — der Kreisstraße
und der bereits schon gebildeten alten Sicherheits—
zone inkl. begrenzt wird.
2. Hüttigweiler:
Auf Flur 6 das ganze Gewann unter den Zeiswei—
erwiesen.
3. Schiffweiler:
a) Auf Flur 7 die auf diesem Bannteil gelegenen
Gewanne 2, 4, 5, 6, 7 und 8.
b) Der ganze Bannteil „Im Nudenthal“.
c) Der Bannteil „Hinterm Tanzstock“, 10.
Gewann.
J.
Ferner sind alle im letzten Jahre (1933) verseuchten
sowie die an diese anstoßenden Grundstücke für den
Anbau von Kartoffeln überhaupt gesperrt und zwar
rein Jahr bei Umstellung des Gemeindebannes auf
anerkanntes krebsfestes Pflanzgut,
zwei Jahre bei Bildung besonderer Sicherheits—
zonen auf den in Betracht kommenden Bännen.
Auch in denjenigen Gemeinden, in denen anerkanntes
krebsfestes Pflanzgut nur in den Sicherheitszonen ge—
oflanzt zu werden braucht, empfiehlt es sich
dringend, auch in den noch freien Bannteilen nur
krebsfeste Kartoffeln zu pflanzen.
Während des Kartoffelsetzens kontrollieren die Beam—
ten, ob die Kartoffelanbauer auf den dafür in Betracht
kommenden Parzellen nur das vorgeschriebene Pflanz—
gut verwenden und ob sie auch die ihnen von den
dändlern usw. erteilten Bescheinigungen bei sich führen.
Ottweiler. den 27. März 1934.
Dor Loemdroat Dyr Mech
Viehseuchenpolizeiliche Anoroͤnung
Zum Schutze gegen die in den Viehbeständen des
Friedrich Volz in Dirmingen, Haus-Nr. 23 und Heinrich
Buthörl in Dirmingen, Haus-Nr. 50, festgestellte Maul⸗
und Klauenseuche wird auf Grund der 88 17 ff. des
Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetz⸗
»latt 1909, S. 519) und der 88 1545176 der Ausführungs—
vorschriften des Bundesrates zum Viehseuchengesetz vom
7. Dezember 1911 (Reichsgesetzblatt 1912, S. 4) der vieh—
seuchenpolizeilichen Anordnung des preußischen Ministers
ür Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 1. Mai
1912 (GBeilage zu Stück 105 des Reichs- und Staatsanzei⸗—
gers) mit Ermächtigung des Mitgliedes der Regierungs—
kommission des Saargebietes für die Angelegenheiten der
Landwirtschaft folgendes bestimmt:
81
Der Ortsteil von Dirmingen vom Eingang von Wust⸗
veiler bis zum Alsbach bildet einen Sperrbezirk mit den
aus den 88 6, 8 und 9 der obengenannten Ausführungs—
»orschriften — viehseuchenpolizeiliche Anordnung des preu—
zischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und For—
ten vom 1. Mai 1912 — sich ergebenden Wirkungen. Der
ibrige Teil des Ortes wird zum Beobachtungsgebiet
rerklärt. Jedoch wird die Benutzung des Klauenviehs —
aAbgesehen von dem Klauenvieh aus den verseuchten Ge—
höften — zur Feldbestellung innerhalb der Gemarkung
Dirmingen unter der Bedingung gestattet, daß die Straße
vor den Seuchengehöften jeden Tag desinfiziert wird
82.
In dem Sperr- und Beobachtungsgebiet gelten die in
neiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 15. Sept.
1932 (Kreisblatt Nr. 26) angegebenen Bestimmungen.
83
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestim—
mungen werden aufgrund der 88 74276 des Reichsvieh—
euchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S
—519 ff.bestraft.
Ottweiler. den B. März 1934.
Der Landrat.
J. V.: Oehlenschläger.
Bekannimachung
Der Gemeindevertreter Johann Dörrenbächer aus
Wemmetsweiler hat sein Mandat niedergelegt. Der Wahl⸗
ausschuß hat an dessen Stelle den Bergmann Albert Zeck
als Mitglied des Gemeinderates bestimmt.
Wemnietsweiler. den 26. März 1934.
Der Bürgermeister.
J. V.:
dea Beigeordnete; ger Schm?