Amiliches Nachrichtenblait für den Kreis Otiweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Erpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunlirchen (Saar)
Hüttenbergstraße 42, Telefon 2021 und 2022. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Donnerstags)
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Inhalisver zeichnis
Verordnung über die Ausdehnung der Befugnisse des
Bereitschaftskommandos und der berittenen Polizei der
taatl. Polizeidirektion Saarbrücken.
Ernennung bezw. Widerruf von stellvertretenden Stan—
desbeamten.
Bekanntmachung betr. Niederlegung des Mandats als
Kreistagsmitglied und Ernennung eines neuen Kreis—
tagsmitgliedes.
Bekanntmachung betr Kartoffelkrebs.
Bekanntmachung betr. Viehseuchenpolizeiliche Anord—
nung.
Bekanntmachung betr. Niederlegung des Mandats als
Gemeindevertreker und Ernennung eines neuen Ge—
meindevertreters in Wemmetsweiler.
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3.
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J.
Veroroͤnung
über die Ausdehnung der Befugnisse des Bereitschafts⸗
kommandos und der berittenen Polizei der staatl.
Polizeidirektion Saarbrücken.
Auf Grund des 8 19, Kap. 2 der Anlage zum Abschnitt
, Teil 3 des Friedensvertrages von Versailles verordnet
die Regierungskommission gemäß ihrem Beschluß vom 21.
März 1934 folgendes:
Artikel 1:
Das Bereitschaftskommando und die berittene Abtei—
lung der staatlichen Polizeidirektion Saarbrücken können
m Bedarfsfalle zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben
m ganzen Saargebäet herangezogen werden. In
olchen Faͤllen haben die Beamten der Bevölkerung gegen—
üͤber die Befugnisse der örtlichen Polizeivollzugsbeamten.
Die Entsendung dieser Beamten zu dienstlichen Auf—
gaben erfolgt auf Anordnung der Abteilung des Innern.
die Beamten bleiben in allen Fällen der Ahteilung des
Innern unterstellt.
Fiür die Zusammenarbeit mit den Ortspolizeibehör—
den uünd den Landjägerbeamten gelten die Anweisungen
für die Beamten der Landeskriminalpolizei (Verfügung
der Obersten Pol.-Verwaltung vom 27. 9. 23 Nr. 6358)
Artikel 2:
Sämtliche Kosten aus Anlaß von Aufträgen nach Art.
gehen zu Lasten der Regierungskommission. Sie sind
ee der Landeskriminalpolizei bei Kapitel 15 zu ver—
rechnen
Artikel 3:
Der Direktor des Innern wird mit der Durchführung
dieser Verordnung beauftagt.
Saabrücken, den 21. März 1934
Im Namen der Regierungskommission:
Der Präsident:
V 6 64
Ernennung bezw. Wiederruf
von stellvertretenden Standesbeamten
Auf Grund der 88 3, 5 und 6 des Personenstands
gesetzes vom 6. Februar 1875 ernenne ich hiermit in jeder—
seit widerruflicher Weise den Stadt-Obersekretär Adolf
Werkle zu Neunkirchen zum stellvertretenden Standesbe—
amten des Standesamtsbezirks 1 der Stadt Neunkirchen.
Bleichzeitig wird dem Werkle das Zeichnungsrecht über
den erfolgten Aushang von Eheaufgeboten gemäß 8 46
P. St. G.erteilt.
Die durch Erlaß des Herrn Regierungspräsidenten
zu Trier vom 29. September 1916 — Nr. 1 D. 3981 —
erfolgte Ernennung des Stadtamtmanns Pontius, ferner
die durch Verfügung des Mitglieds der Regierungskom—
nission für die Angelegenheiten des Innern vom 30. April
925 — J. C. 6170 — erfolgte Ernennung des Stadtober—
ekretärs Welsch zu stellvertretenden Standesbeamten des
o»orerwähnten Standesamtsbezirks werden hiermit wider
rufen.
Saarbrücken, den 16. März 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
J. A.:
gez. Heimburger.
Bekanntmachung
Anstelle des Hüttenarbeiters Julius Weber jir. aus
Wiebelskirchen, der sein Mandat als Kreistagsmitglied
giedergelegt hat, ist vom Wahlausschuß, da der nächste
Bewerber des gleichen Wahlvorschlages, der Kaufmann
Artur Fuchs, Elversberg, die Wahl nicht angenommen
jJat, der Grubensteiger i. e. R. Ferdinand Thull, Merch—
veiler, Eisenbahnstraße 36, als Mitalied des Kreistaages
ezeichnet worden.
Ottweiler. den 19. März 1934.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Rech. Landrat
Kartoffelkrebs
Die Bevölkerung wird für die bevorstehende Pflanz—
periode auf die genaue Beachtung der Bestimmungen
über die Bekämpfung des Kartoffelkrebses, insbeson—
dere der Verordnung vom 10. 4. 1929 (Kreisblatt S. 51)
owie auf die hohen Strafen (Gefängnis bis zu einem
Jahr, Geldstrafe bis zu 10 000 Irs.) bei Zuwiderhand⸗
ungen gegen diese Vorschriften hingewiesen. Die Be—
timmungen können auf den Büragermeisterämtorn einor
mwo rhor
.