— — — ⸗
b D 9— 9J 9 9 8 9 9 ⸗ 4 3— 9 * F 9 *
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Otitweiler. Oruck und Expedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen (Saar)
Hüttenbergstraße 42, Telefon 2021 und 2022. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Oonnerstags)
Nr. 7
——
Inhalisver zeichnis
1. Hinweis.
2. Straßensperrung bei Theley.
3. Straßensperrung zwischen Ottweiler und Wiebels—
kirchen.
machuns betr. Kennzeichnung des Vorfahrts—
rechts.
5. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
s. Bekanntmachung betreffs Wasserrecht der Gemeinde
Scheuern.
Hinweis
Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungs—
tommission vom 15.. März 1934 Nr. 12 erschienenen Ver—
ordnungen:
Nr. 155 Dritte Verordnung betreffend Abänderung und
Ergänzung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.
April 1908.
Nr. 162 Verordnung betr. Einheitspreisgeschäfte.
Nr. 163 Bekanntmachung betr. Londoner Goldpreis.
Nr. 164 Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Ver—
»rdnung betr. Neuregelung der Erwerbslosen—
fürsorge vom 16. Juni 1933.
Nr. 165 Verordnung zur Abänderung der Verordnung
betr. die Sozialversicherung von Unter—
tützungsempfängern der Erwerbslosenfürsorge
m Wortlaut der Verordnung vom 16. Juni
1933 (Amtsbl. S. 274).
Nr. 166 Bekanntmachung betr. den Beitragssatz für die
Krankenversicherung von Unterstützungsemp—
fängern der Erwerbslosenfürsorge.
Dttweiler, den 21. März 1934.
Der Landrat:
Dr. Rech
Straßensperrung
Wegen Neubaues von zwei Straßendurchlässen wird
auf Grund des 8 32 der Polizeiverordnung über den all—
gemeinen Verkehr auf öffentlichen Wegen vom 25. April
1928 und des 8 30 der Verordnung über den Kraftfahr—
zeugverkehr vom 25. April 1928 in der Fassung vom 31.
Mail 1933 folgendes angeordnet:
Die Provinzialstraße Nr. 19 in der Ortslage Theley
sowie zwischen Theley und Saargebietsgrenze gegen Mett—
rich (m 05—18 und 3,116) wird mit sofortiger Wirkung
ür nden votamtoeon Vorfkehr hHis aaff weiteres desverrt
Die Umleitung des Verbehrs erfolgt über die Pro—
binzialstraße Tholey —Selbach und die Kreisstraße Gro—
nig —Theley.
Ottweiler, den 19. März 1934.
Die Chausseepolizeibehörde.
Der Landrat:
Der. Rech.
Straßensperrung
Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird
auf Grund des 8 32 der Polizeiverordnung über den all—
gemeinen Verkehr auf öffentlichen Wegen vom 28. April
(928 und des 8 30 der Verordnung über den Kraftfahr—
eugverkehr vom 25. April 1928 in der Fassung vom 31.
Mai 1933 folgendes angeordnet:
Die Provinzialstraße Nr. 4 Saarbrücken—Bingen
wischen Ottweiler und Wiebelskirchen — am Schlacht—
zaus Ottweiler — ((Km 27,6 und 27,9) wird mit sofortiger
Wirkung für den gesamten Verkehr bis auf weiteres ge—
perrt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Spital—⸗
straße und Hohlstraße in Ottweiler.
Ottweiler, den 19. März 1934.
Die Chausseepolizeibehörde.
Der Landrat:
Der. Rech
Bekanntmachung
Es muß immer wieder beobachtet werden, daß in
Kreisen der Kraftfahrer die von der Regierungskommis—
ion des Saargebietes vorgeschriebene Tafel zur Kenn—
zeichnung des Vorfahrtsrechts noch nicht genügend be—
annt ist. Die Tafel stellt ein auf einer Spitze stehendes
Dreieck mit freiem weißem Feld und roter Umrandung
dar.
Ich fordere alle Kraftfahrzeugführer auf, die Bestim—
nungen über das Vorfahrtsrecht genau zu beobachten, um
ich vor Strafe zu bewahren.
Ottweiler den 21. März 1934.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Viehseuchenpoli zeiliche Anoroͤnung
Da die in der Gemeinde Thalexweiler festgestellte
Maul- und Klauenseuche erloschen ist, werden die durch
neine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 21. Februar
934 für den Ortsteil Schellenbach angeordneten Sperr—
naßnahmen hiermit aufgehoben.
Ottweiler, den 16. März 1934.
Der Landrat:
J. V.
Dehsenschläder