Full text : 1934 (0015)

Verboi
des Abbrennens von verdorrtem Gras usw.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach der Polizei—
verordnung der Regierungskommission vom 3. November
1932 (Verordnungsblatt S. 371) das Abbrennen von Bo—
denhecken auf Wiesen, Feldrainen, Oedland, an Hängen
und Wildhecken, sowie von Rohr und Schilf in der Zeit
vom Februar bis 30. September jeden Jahres ver—
»Ooten ist.

Ausnahmen bedürfen besonderer Genehmigung.
Zuwiderhandlungen werden nach 8 34 des Feld- und
Forstpolizeigesetzes mit Geldstrafe bis zu 750.00 Frs. oder
mit entsprechender Haft bestraft.
Ottweiler, den 8. Februar 1934.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Bekannimachung

Im Monat Januar d. J. wurden folgenden Per—
jonen Jagdscheine mit Gültiakeit für ein Jahr ausge—
tellt:

1) Karl Biehl, Kriminalsekretär, Neunkirchen
2) Dr. Karl Krämer, Arzt, Neunkirchen
3) Karl Hoppstädter, Bauunternehmer, Spiesen
) Michel Dewes, Landwirt, Theley
5) Paul Funk, Verwaltungsangestellter, Hangard
5) Otto Eisenbeis, Kaufmann, Neunkirchen.
Ottweiler, den 1. Februar 1934

Der Landrat:
Dr. Rech.

Jagoͤver pachtung
Die Nutzung der Gemeindejagd Hirzweiler wird am
Donnerstag, den 1. März 1934, nachmittags 2 Uhr, in
der Wirtschaft Jochum in Hirzweiler öffentlich meist—
bietend verpachtet.
Der Jagdvorsteher behält sich die Auswahl des Päch
ters unter den drei Letztbietenden vor.
Die Pachtbedingungen liegen in der Zeit vom 9. bis
22. Februar 1934 einschl. bei dem unterzeichneten Jaad—
vorsteher zur Einsicht offen.
Während der Auslegungsfrist kann jeder Jagdge—
aosse gegen die Art der Verpachtung und gegen die
Pachtbedingungen Einspruch beim Kreisausschuß in Ott—
veiler erheben.
Hirzweiler, den 5. Februar 1934.
Der Jagdvorsteher:
Waqner.

Jagoͤverpachtung
der Gemeindejagd Eppelborn am Mittwoch, den 7. März
ds. Is., vormittags 10 Uhr, in der Wirtschaft Wilhelm
Backes zu Eppelborn, ca. 60 Hektar Wald und 645 Hektar
Feld

Die Pachtbedingungen liegen vom 17. ds. Mts. ab
d rend 14 Tagen bei dem Jaadvorsteher zur Einsicht
Fffen

Die Verpachtung erfolgt im Wege des öffentlichen
Aufgebots. Der Jagdvorsteher behält sich die Auswähl
des Pächters unter den drei Meistbietenden vor.
Eppelborn, den 5. Februar 1934:
Der Jagdvorsteher:
Reifers.
            
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