Full text : 1933 (0014)

72 —

äüber 21 Jahren, sofern sie ledig und nicht
in einen Hausstand aufgenommen sind .
über 21 Jahren, sofern sie ledig und in einen
Haushalt aufgenommen sin77
nter 21 Jahren, aber über 18 Jahren .. 53.50
unter 18 Jahren... .. 3.50
Weibliche Personen:
uüber 21 Jahren, sofern sie verheiratet sind. 7.
über 21 Jahren, sofern sie ledig und nicht
—
über 21 Jahren, sofern sie ledig und in einem
Zaushalt aufgenommen sind550
unter 21 Jahren aber über 18 Jahren .. 4.50
aunter 18 Jahren. 3.
Familienzuschläge:
für den Ehegatten und sonstigen unter—
stützungsberechtigten Angehorigen.2770
ür jedes Kind und unterstützungsberechtigten
Angehörigen unter 21 Jahren.180
für das sechste und folgende Kinder .. 1.—
52
Mit der Durchführung dieser Verordnung wird
das Mitglied der Vegierungskommission für das Ar—
beitswesen beauftragt.

53
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli
933 in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Ver—
ordnung vom 9. Wärz 1932 (Amtsblatt Seite 111)
außer Kraft.
Saarbrücken, den 16. Juni 1933.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident.
gez. G. G. Knor.

Bekanntmachung.
Gemäß 85 des Regulativs zur Ordnung des
Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Kreis—
usschuüͤssen dom 28. Februar 18814 wird hiermit zur
zffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Kreisausschuß
vwaͤhrend der Zeit vom 21. Juli bis 1. September
1933 Ferien hält.
Während der Ferien werden Termine zur münd—

lichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunige;
Sachen abgehalten.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben di
Ferien ohne Einfluß.
Ottweiler, den 7. Juli 1933.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Dr. Rech, Landrat.

Prothesentage des Versorgungsamtes
Neunkirchen im 3. Vierteljahr 1933
Juli August September
115 25. 8. 22. 5. 19.
Ottweiler, den 5. Juli 1933.
Kreisausschuß — Wohlfahrtsamt
Amtl. Kriegsfürsorge.
J. V. Oehlenschläger.
Regierungsrat.
Hinweis.
Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regie—
rungskommission voml. Juli 1933 Mr. 27 erschienener
Verordnungen
Ar. 34u Uebergangsbestimmungen zur Verordnung
betreffend den Verkauf von Tabakerzeugnissen
Lir. 345 Bekanntmachung betr. Londoner Goldpreis
Ax. 347 Verordnung zur Durchführung der Verord
nung betreffend Neuregelung der Erwerbs
losenfürsorge.
Nr. 348 Bestimmungen über Kapitalwerte von Ren
ten aus der Invalidenversicherung.
Nr. 349 Bestimmungen über Kapitalwerte von Ren
ten aus der Angestelltenversicherung.
Ottweiler, den 5. Juli 1933.
Des Landrat: Dr. Rech.
Bekanntmachung.
Die Haushaltspläne der Gemeinden der Bürger—
meisterei Uchtelfangen für das Rechnungsjahr 193
iegen in der Zeit vom 30. Juni bis 13. Juli 1933 ein
schließlich im Rathaus in Illingen — Zimmer 12
zur Einsicht offen.
Illingen, den 29. Juni 1933.
Der Bürgermeister: Doppler
            
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