Full text : 1933 (0014)

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mingen, Distrikt Eichenstangen, am Weg nach Humes.
2) Vier Eichen etwa 250 300 jährig, dortselbst auf
der Höhe, zwischen Staats- und Gemeindewald am
Exerzierplatz,
das Kriegerdenkmal mit Baumanlagen, erstellt im
Jahre 1928, von der Gemeinde am 26. 8. 1928
übernommen,
Vier Eichen 250 300 jährig, auf der Lehheck Ge—
meindewald Dirmingen an der Jagdhütte,
35. Eine 200 jährige Roßkastanie vor dem Wohnhaus
Karl Kiefer, Hauptstraße 255,
3) drei Gedächtniseichen, 1878 gepflanzt zur Erinne—
rung an die Gründung des Deutschen Reiches,
Aus'm Gänsberg am kath. Schulhaus (Kaiser—
anlage),
Eine Gedenklinde, am 18. Oktober 1913 gepflanzt
zum 100 jährigen Gedenktage der Völkerschlacht bei
Leipzig, vor der Arztwohnung an der Hauptstraße,
Eine Baumgruppe, 150 -200 jähr. Nußbaum und
Akazie vor dem evbgl. Pfarrhaus, desgleichen ein
zleichalteriger Nußbaum in unmittelbarer Nähe vor
der Wohnung von Heinrich Guthörl, Dirmingen,
Ortsstraße Nr. 50
werden unter Schutz gestellt.
82.
a.) Es ist verboten, die Naturdenkmale zu besei—
liigen oder zu beschädigen,
b.) Als Beschädigung gilt auch das Ausästen, das
Abbrechen von Zweigen, das Verletzen des Wurzel—
werkes, oder das Verunzieren der Naturdenkmale auf
indere Art und Weise, ebenso jede Maßnahme, die
geeignet ist, das Wachstum der VNaturdenkmale nach—
träglich zu beeinflussen.
c.) Besondere Verbote sind vorerst nicht zu erlassen.
83
Etwa notwendige Ausnahmen von den Vor—
schriften des 52 können im Benehmen mit der zustän—
zigen Stelle für Naturdenkmalpflege vom Landrat in
Attweiler gestattet werden.
8M.
Wer dieser Verordnung oder daraufhin ergehenden
Anordnungen zuwiderhandelt, wird nach 8 34 des
Feld- und Forstpolizeigesetzes mit Geldstrafe bis zu
750 Fr. oder mit Haft bestraft, soweit nicht schärfere
Strafbestimmungen anzuwenden sind.
85.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver—
oͤffentlichung im Ottweiler Kreisblatt in Kraft.
Eppelborn, den 5. Mai 1933.
Die Orispolizeibehörde.
Der Wiragermeilter.

Nachtrag
zur Satzung des Zweckverbandes „Gaswerk Illingen.“
Die Verbandsversammlung haät am 6. April 1933
folgende Aenderung der Sgung beschlossen:
85.

erhält folgende Fassung:
„Der Verbandsausschuß besteht aus:
1. dem Verbandsvorsteher,
2. den beteiligten Bürgermeistern,
3. je einem von der Verbandsversammlung
zu wählenden Mitgliede aus den einzelnen
GHemeinden.

Der Verbandsausschuß hat die Beschlüsse der Ver—
bandsversammlung vorzubereiten und auszuführen und
die Angelegenheiten des Zweckverbandes nach Maßgabe
dieser Satzung und der Beschlüsse der Verbandsver—
sammlung zu verwalten.
Der Verbandsausschuß beschließt über alle An—
gelegenheiten, welche den Verkauf des Gases, der Ne—
benprodukte und der Gasgeräte betreffen.
Weitere Aufgaben können ihm durch Beschluß der
Verbandsversammlung übertragen werden.“
88.

erhält folgende Fassung:
„Die Verbandsversammlung beschließt über die
Anstellung und Besoldung der Beamten und Ange—
tellten sowie über alle anderen Angelegenheiten des
Zweckverbandes, soweit die Beschlußfassung nicht dem
Verbands-Ausschuß übertragen ist, so insbesondere
über Anschaffung über 10000 Fr., größere Reparatu—
ren und Erweiterungen des Gaswerks, größere Ver—
tragsabschlüsse, die uͤber den Rahmen der eigentlichen
Geschäftsführung gehen, Anleihen, Genehmigung der
Jahresbilanz.“
Illingen, den 1. Juni 1933.
Der Verbandsvorsteher:
gez. Doppler, Bürgermeister
K. A. Nr. 34 24.
Genehmigt.
Ottweiler, den 12. Juni 1933.
Namens des Kreisausschusses ˖
Der Vorsfitzende:
L. S. gez. Dr. Rech, Landrat.
Veröffentlicht.
Illingen, den 21. Juni 1933.
Der Bürgermeister: Doppler

Xauft Wohillalutsbriesmarken
der Ausqabe
NEUNKIRCHEN
5 5

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Die Ausgobe umfobßt drei Werte, zu
60 Cn. J und 5 Frs., dio zum doppelten
—XV
ichloo fsos)t dem Hilfafonds fõũt die Opfer
des Nevnkiĩrchener Unglöcks zu.
Verkaul bei allen Postanstalien!
            
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