“9
Des ferneren verweise ich auf die im Amtsblatt der
Regierungskommission vom 15. April 1933 Ar. 15
erschienenen Verordnungen:
Ar. 208 Verfügung betr. Einigungsamt für Wettbe—
werbsstreitigkeiten.
Ar. 209 Bekanntmachung betr. Londoner Goldpreis.
Nr. 211 Berichtigung der Bestimmungen üher Kapi—
talwerte von Renten aus der Angestelltenver—
sicherung vom 16. 2. 1933 (Amtsbl. S. 79).
Httweiler, den 19. April 1933.
Der Landrat: Dr. Rech.
Schutzpockenirnpfung.
Nachstehend bringe ich die diesjährigen Impf—
ermine den Beteiligten zur Kenntnis.
di den 2 temd sunse h 2 Uh —
Dienstag, den 25. April 1933, nachmittags hr
Impfung der Rückstände aus den Voriahren Bekanntmachung. J
Revision dieser Impfung Offenlegung des Planes zum Ausbau des Allbaches
zmm Dienstag, den 2. Mai 1938, nachmitdags 2 Ahr. in der Gemeinde Wemmetsweiler
Freitag, den 28. April 1933, nachmittags 2,30 Uhr Gemäß Verfügung der Regierungskommission des
Inmipfung der in den Monaten Januar bis einschl. Saargebietes Abteilung Veffentliche Arbeiten vom 9
Juni 1982 geborenen Kinder. 2. 1933 No. T 229 5325 33 wurde der Gemeinde
Bevision dieser Impfung Wemmetsweiler das Recht zum Ausbau des Illbaches
am Freitag, den 5. Mai 1933, nachmittags 2 Uhr. und seiner Ufer in der Gemeinde Wemmetsweiler be—
Dienstag, den 2. Mai 1983, nachmittaos 2,80 Uhr zinnend 600 m unterhalb der unteren Ortsbrücke ber
Impfung der in den Wonaten Juli bis einschl. Parzelle No. 214 und endigend 300 m oberhalb de—
Dezember 1932 geborenen Kinder. oberen Ortsbrücke (bei Parzelle No. 17) übertragen
Revision dieser Impfung Die Planunterlagen, die eine Darstellung des Un—
am Bienstag, den 9. Mai 1933, nachmittags 2 Uhr. ternehmens und der herzustellenden Einrichtungen ent—
B. Wiederimpflimge. halten, werden in der Zeit vom 13. 28. April 1938
Freutag, den 5. Mai 1933, nachmittags 2,30 Uhr auf dem Bürgermeisteramt. Büro No, 11, in der
Impfung der Kinder der kath. Volksschule. Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen gelegt.
Reyision dieser Impfung Einsprüche gegen das Unternehmen und Ansprüche
gm Freitag, den 12. Mai 1933, nachmitdags 2 Uhr. auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtunger
Demnsto, den 9. Mai 1983, nachmittaägs 2,30 Uhr oder auf Entschädigung sind in der Zeit vom 13
Impfung der Kinder der evangel. Volksschule April bis 12. Mai 1933 schriftlich beĩ dem Unter—
Repision dieser Impfung »echneten oder zu Protokoll auf Büro No. 11 des Rat
Dienstag, den 16. Mai 1933, nachmittags 2 Uhr. auses anzubringen.
Impf⸗e und Revisionslokal ist einer der unteren Einsprüche, die nach der vorbezeichneten Frist
Schulfäle im Schulhaus Immgasse. Derselbe ist durch (8 165 Abs. Pr. W. G.) erhoben werden, können nich
ein Schild „Impflokal“ gekennzeichnet. mehr berücksichtigt werden. Nach Feststellung des Pla—
Es wird ousdrücklich darauf hingewiesen, daß die nes (8 168 Pr. W. G.) können nur noch die im 8 178
Ainder in sauberem Zustande zur Impfung und Re- hezeichneten Ansprüche geltend gemacht werden.
oision zu bringen sind. Kinder, die wegen Krankheit Mommetsmeiler, den 8. April 1938.
oder einem sonstigen Hinderungasarunde nicht erschei— Der Bürgermeister: Walter
Vekanntmachuna über die Abhaltung des Impigesch äftes der Bürgermeiiterei Stennweiler im Johre 1933
— —s7' sITSupung—7 —T 5 7
Impfort Impfraum ——— V en Die impfpflichtigen Kinder derteilen sich auf:
Rückstände u. im 1. Viertelj. 1932 geb. Erstimpflinge
Rückstände u. im 2. Viertelj. 1932 geb. Erstimpflinge.
Rückstände u. im 3. Viertelj. 1932 geb. Erstimpflinge.
Nückstände u. im A. Viertelj. 1932 geb. Erstimpflinge
Die impfpflichtigen Schüler.
Die impfpflichtigen Schülerinnen.
Rückstände u. im 1. Viertelj. 1932 geb. Erstimpflinge
Rückstände u. im 2. Viertelj. 1932 geb. Erstimpflinge
Rückstände u. im 3. Viertelj. 1932 geb. Erstimpflinge
Rückstände u. im A. Viertelj. 1932 geb. Erstimpflinge
Die impfpflichtigen Schüler.
Die impfpflichtigen Schülerinnen.
Sämtliche Erstimpflinge.
Sämtliche Wiederimpflinge.
Sämtliche Erstimpflinge.
Sämtliche Wiederimpflinge.
indernfalls Bestrafung wegen
ohundg von dor Imene 1i1
nen können, sind im Impftermine zu entschuldigen.
evtl. durch Vorlage eines ärztl. Attestes oder au
Grund der durch den Herrn Impfarzt im Impftermine
vorgenommenen Untersuchung.
Die Vorladungen sind sowohl zur Impfung als
auch zur Revision mitzubringen.
Ferner weise ich darauf hin, daß Kinder, welche
auswärts geboren und noch nicht geimpft worden sind.
bis zum 22. ds. Mts. auf dem hiesigen Bürgermeister—
amt, Zimmer Mr. 11 gemeldet werden müssen, da—
mit dieselben noch in die diesjährige Impfliste aufge—
nommen werden können. Wer sich dieser Meldung ent—
zieht, macht sich strafbar.
Ottweiler, den 11. April 1933.
Der Bürgermeister: Dr. Löwer
Neues 28. 4. 4
Suultaus! 28. 2. 40.
28. 4. 41/2
28. 4. 484
28. 4. 5
28. 4. 514
26. 4.4
28. 4. 41/4
268. 4. 41/2
26. 4. 484
26. 4. 5
26. 4 514
26. 4. 53/4
26. 4. 6
26. *.
26. 4
Es wird ausdrücklich darauf
aß erkrankte Kinder ensweder
— e ore stoelslou ovor
aufmerksam gemacht
n Impftermin dem
o oiner RosPoi