Full text : 1933 (0014)

Ottweiler Kreishlatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. — Druck und Exrpedition: „Ottweller Zeitung“, Ottweiler⸗Saar
Fernruf: Nr. 5715 Amt Neunkirchen. — Erscheinungsweise? wöchentlich 1(Donnerstag).

Nr. 8

Donuerstag, den 23. März

1933.

Inhaltsverzeichnis.
Betanntmachung betr. Höchstpreise für den Verkauf von
Broft

Wund 83 Abs. A der Ausführungsbestimmungen A
zum Reichsfleischbeschaugesetz vom 30. Mai 1902, 10.
August 1922 in Verbindung mit 83 Abs. 1 und 86
der Preußischen Ausführungsbestimmungen betr. die
Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau vom 20 MWärz 1903
wird hiermit folgendes bestimmt:
Mit Wirkung vom 1. April 1933 ab wird die Er—
gänzungsfleischbeschau im ganzen Kreise Ottwei—
ler dem Veterinärrat Wiegels in Ottweiler auf je⸗
derzeitigen Widerruf übertragen. Mit seiner Stell—
bertretung wird Veterinärrat a. D. Müller in
Schiffweiler beauftragt.
Die Bestellung des Letzteren sowie des Tierarztes
Müller in Tholey zu Ergänzungsfleischbeschauern
vird vom gleichen Zeitpunkt ab widerrufen.
Ottweiler, den 22. März 1933.
Der Landrat: Dr. Rech.

Ergänzungsfleischbeschau im Kreise Ottweiler—
hinweis.
Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes
Ottweiler.
Deffentliche Aufforderung des Finanzamtes Neun—
kirchen zur Abgabe einer Steuererklärung für die
Veranlagung zur Einkommen- und Gewerbesteuer
für das Kalenderjahr (Steuerjahr) 19832.
Bekanntmachung betr. Auslegung des Jagdpachtver⸗
trages welcher mit den Pächtern der Gemeinde—
jagd Illingen abgeschlossen wurde.
Bekanntmachung
betreffend Höchstpreise für den Verkauf von Vrot.
Auf, Grund der Verordnung der Regierungskom—
mission betr. die Festsetzung der Höchstpreise für den
Verkauf von Brot, Nr. 43 vom 11. Januar 1924
Amtsblatt S. 26 MNr. 3) wird folgendes bestimmt:
81.
Die Bekanntmachung betr. Höchstpreise für den
Verkauf von Brot vom 21. Dezember 1932 (Amtsbl.
S. 623) wird aufgehoben.
82.
Für Gemischtbrot, das je zur Hälfte aus Weizen—
nehl und Voggenmehl hergestellt wird, wird ein Höchstdreis
 von 0.80 Ir. für das Pfund festgesetzt.
83.
Ist in einer Brotverkaufsstelle Brot vorstehender
Mischung nicht vorrätig, so gilt dieser Preis für das
n der Qualität zunächst stehende bessere Brot, das in
der Verkaufsstelle vorhanden ist.
84.
Diese Bekanntmachung tritt am Montag, den 13.
März 1983 in Kraft.
Saarbrücken, den 10. März 1933.
Has Mitglied der Vegierungskommission für wirt⸗
schaftliche Angelegenheiten.
gez. J. Worize.

— —— ——

Hinweis.

Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom
3. März 1933 Ar. 10 erschienene Verordnung:
Ar. 125 Betanntmachung betr. Londoner Goldpreis.
Nr. 126 Verordnung zur Abänderung der Verord—
nung betr. Versorgung der Kriegsbeschädigten
und Kriegshinterbliebenen im Saargebiet.
Nr. 127 Verordnung zur Durchführung des Ge—
setzes über den Ersatz der durch den Krieg
verursachten Personenschäden (Kriegspersonen
schädengesetz)
Ar. 128 Verordnung betr. Abänderung des Gesetzes
über das Verfahren in Versorgungssachen
Ar. 130 Grundsätzliche Entscheidungen des Landesversicherungsamtes
 in Saarlouis.
Des weiteren verweise ich auf die im Regierungs⸗
amtsblatt v. 15. März 1933 Mr. 11 erschienenen Ver—
yrdnungen:
Nr. 138 Verordnung betr. die Besoldung der Be—
amten des Saargebietes.
Nr. 144 Bekanntmachung betr. Londoner Goldpreis
Ottweiler, den 21. März 1933.
Der Landrat: Dr. Rech.

Ergänzungsfleischbeschau im Kreise
Ottweiler.
Gemäß 85 des Reichsgesetzes betreffend die
Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900

Jagd⸗Verpachtung.
Die Jagd des Bezirks 2, 4 und evtl. 3 des ge—
meinschaftlichen Jagdbezirkes Ottweiler wird am
Donnerstag, den 6. April d. Irs., nachm. um 5 Uhr
im Hotel Kaiserhos (Saal) öffentlich meistbietend ver—
pachtet.
            
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