Full text : 1933 (0014)

Gebührenordnung
für das Friedhofss und Begräbniswesen des neuen
Teiles des kath. Friedhofes der Gemeinde Spiesen.
I. Nachtrag.
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindever—
tretung Spiesen vom 4. November 1932 wird gemäß
der 588 4K und 7 des Kommunalabgabengesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung der Regierungskommission
 vom 21. Dezember 1932 für das Friedhofs- und
Begräbniswesen der Gemeinde Spiesen folgende Ge—
hührenordnung erlassen:

8*

51 der Gebührenordnung vom 25. Mai 1925 er⸗—
hält folgenden zweiten Absatz:
Für die in 817 der Friedhofsordnung vorge—
sehene immergrüne Grabeinfassung sind 8.— Fr. für
»as laufende Meter an die Gemeindekasse zu zahlen.

282

Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage der Ver—
zffentlichung in Kraft.
Spiesen, den 23. Januar 1933.
Der Bürgermeister gez. Heinrichs.

Siegel)
K. A. Ar. 34 20. Genehmigt.
Ottweiler. den 27. Januar 1933.
Namens des Kreisausschusses
Der Vorsitzende: gez. Dr. Rech.
Veröffentlicht!
Spiesen, den 31. Januar 1933.
Der Vürgermeister: Heinrichs.

Bekanntmachung.
Die Nutzung der Gemeindejagd Illingen wird am
Montag, den 6. Wärz 1933, nachmittags um ä Uhr
im Hotel zur Post in Illingen öffentlich meistbietend
verpachtet.
Die Pachtbedingungen liegen von Montag, den 13.
ds. Mts. ab, während 14 Tagen auf dem Bürger—
meisteramt, Zimmer 7, zur Einsicht der Jagdgenossen
offen.
Während der Auslegungsfrist kann jeder Jagd—
zenosse gegen die Art der Verpachtung und gegen die
Pachtbedingungen Einspruch beim Kreisausschuß Ott—
weiler erheben.
Illingen, den 7. Februar 1933.
Der Jagdbvorsteher: Friedrich.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.