Full text : 1933 (0014)

Gleichzeitig liegen die Pachtbedingungen während
14 Tagen und zwar vom 5.-–18. Februar ds. Irs.
einschl. in der Wohnung des Unterzeichneten zur Ein—
sicht der Jagdgenossen offen.
Während dieser Frist kann jeder Jagdgenosse gegen
die Art der Verpachtung und gegen die Pachtbe—
dingungen Einspruch beim Kreisausschuß in Ottweiler
erheben.
Bergweiler, den 1. Februar 1933.
Der Jagdvorsteher:
Schmit.

Jagd-Verpachtung.

1) der Gemeindejagd Steinbach am Donnerstag,
den 2. WMärz d. Irs. vormittags um 9.30 Uhr in der

Wirtschaft Graf in Steinbach. ca. 111 ha Wald und
566 ha Feld.

2) der Gemeindeiagd Dirmingen am Freitag, den
3. März ds. Irs., vormittags um 10 Uhr in der Wirt—
schaft Wilhelm Heintz- John zu Dirmingen. ca. 53 ha
Wald und 958 ha Feld.

Die Pachtbedingungen liegen vom 14. ds. Mis
ab während 14 Tagen bei den Jaadvorstehern zur
Einsicht offen.
Die Verpachtung erfolgt im Wege des öffentlichen
Aufgebots. Die Jagdvorsteher behalten sich die Aus—
wahl des Pächters unter den 3 Weistbietenden vor
Steinbach, 1. Febr. 1933. Dirmingen, 1. Febr. 1933
Der Jagdvorsteher: Der Jagdvorsteher:
Jung. Gräßer
            
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