Ottweiler Kreisblatt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.
Herausgegeben vom Landratsant Ottweiler. — Druck und Exrpedition: „Ottweiler Zeitung“, Ottweiler-Saar.
Fernruf: Nr. 5715 Amt Neunkirchen. — Erscheinungsweise: wöchentlich 1. (Donnerstag).
—
NMNr.
Donnerstag, den 12. Januar
1933.
Inhaltsverzeichnis.
Verfügung
betr. den Verkehr mit Kuhmilch.
Bekanntmachung betr. die Höhe des Mietpreises für
die Monate Januar, Februar und Wärz 1933.
Verfügung betr. den Verkehr mit Kuhmilch.
Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung vom
28. Juni 1929, betreffend Regelung des Woh—
nungswesens, in der Fassung der Verordnungen
oom 21. Januar 1931 und 21. Dezember 1932.
Bhekanntmachung betr. die Wahlen der Gemeindevor—
steher bezw stellb. Gemeindevorsteher der Ge—
meinden Wustweiler, Uchtelfangen-Kaisen, Merch—
weiler, Illingen, und Hüttigweiler sowie der Be—
zirksvorsteher der Orteile Hosterhof, Uchtelfangen
Merchweiler, Illingen und Hüttigweiler.
Bekanntmachung betr die Wahlen des Gemeindevor—
stehers bezw. stellb. Gemeindevorstehers der Ge—
meinde Habach.
Bekanntmachung betr. Uebernahme der Kreistierarzt—
geschäfte durch den Veterinärrat Wiegels.
Bekanntmachung betr. die im Monat Dezember 1932
ausgestellten Jagdscheine.
Hinweis.
Polizeiverordnung betr. Wasservorsorgung der Ge—
meinde Welschbach.
Auf Grund des 81 der Verordnung betr. den
Verkehr mit Kuhmilch vom 22. Januar 1923 (Amtsbl.
S. 11) wird, im Einvernehmen mit der Abteilung
Volkswohlfahrt, Landwirtschaft und Gesundheitswesen
die Molkerei Andreas Schuhmacher in Hangard
zugelassen.
Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich.
Saarbrücken, den 30. Dezember 1932.
Das Mitglied der Vegierungskommission
für die wirtschaftlichen Angelegenheiten:
gez. J. Morize
Ausführungsbestimmungen
zu der Verordnung vom 28. Juni 1929, betreffend
VRegelung des Wohnungswesens, in der Fassung der
Verordnungen vom 21. Jan. 1931 und 21. Dez. 1932.
Gemäh 8 3 der Verordnung vom 21. Dezember
1932, betreffend Regelung des Wohnungswesens, wird
folgendes bestimmt:
81.
Die Geltungsdauer der Ausführungsbestimmungen
vom 1. August 1926 und 18. Februar 1932 zur Ver—
ordnung betreffend Regelung des Wohnungswesens
wird bis zum 31. Dezember 1933 verlänagert.
82.
Diese Bestimmungen treten in Kraft am 1. Ja—
nuar 1933.
Saarbrücken, den 4M. Januar 1933.
Das Mitglied der Negierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
qez. G. G. Knor
Bekanntmachung
betr. die Höhe des Mietpreises für die Monate Januar.
Februar und März 1933.
Auf Grund der Verordnung vom 21. Dézember
1932, betreffend Regelung des Wohnungswesens
Amtsblatt vom 22. Dezember 1932 Mr. 6409), nach
Anhörung der durch Artikel 24 der Verordnung vom
27. Juli 1926, betreffend Abänderung der Bestimmun—
gen über das Wohnungswesen eingesetzten Kommission,
hat die Regierungskommission beschlossen, den Um—
rechnungsfaktor für die Monate Januar, Februar und
MWärz 1933 derart festzusetzen, daß eine Mark Frie—
densmiete
für Januar — 3,85 Frs.
„Februar — 8,888,
„März — 8858
gerechnet wird.
Saarbrücken, den 1. Januar 1933.
Im NMamen der Vegierungskommission
Der Präsident:
gez. G. G. Knor.
Bekanntmachung.
Aufgrund des 8 28 der Kreisordnung vom 30
Mai 1887 habe ich die Wahlen
1. des Nikolaus Weirich zu Wustweiler zum
Gemeindevorsteher und des Ferdinand Engel zu
Wustweiler zum stellvertretenden Gemeindevorsteher der
Gemeinde Wustweiler;
2. des Landwirts Peter Kolling zu Uchtelfan—
gen-Kaisen zum Gemeindevorsteher und des pens. Ma—
schinenwärters Jakob Brill zu Achtelfangen zum