Ottweiler Kreisblatt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler / Druck und Erpedition- Saar- und Blies-Zeitung, Neun—
kirchen⸗Sdar, Unterer Markt 5, Fernspr. 3003, 3004 / Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Donnerstags
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Inhaltsverzeichnis.
Vekanntmachung betr. die Regierungsbefugnisse der einzelnen
Mitglieder der Regierungskommission.
Hzinweis auf die im Amtsblatt der Regierungskommission vom
15. Aprull 1932, Nr. 16, erschienenen Verordnungen Nr. 203
umd Nr. 204.
Ernennung von Forstbeamten zur aushilfsweisen Mitwirkung
—D
gekanntmachung über die Abhaltung des Impigeschäftes der
Bürgermeisterei Stennweiler im Jahre 1932.
gilanz der Straßen- und Kleinbahn-AG. in Neunkirchen-Saar.
HFinweis.
Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungs
kommission vom 15. April 1932. Nr. 16, erschienenen Ver
ordnungen:
Nr. 203: Bekanntmachung betr. Londoner Goldpreis.
Nr. 204: Verordnung zur Durchführung der Notver
ordnung betr. Sicherung des Bestandes der
Sozialversicherungsträger vom 17. Dezbr. 1931
(Amtsblatt S. 498).
Ottweiler, den 19. April 1932.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekanntmachung
betr. die Regierungsbefugnisse der einzelnen Mitglieder
der Regierungskommission.
In der Sitzung vom 7. April 1932 hat die Regierungs—
ommission des Saargebietes die Regierungsbefugnisse
hrer Mitglieder, wie folgt, festgesetzt:
Es sind zuständig:
herr Präsident G. G. Knoxfür
Innere und Auswärtige Angelegenheiten.
Herr Dr. v. Ehrnrooth für
Oeffentliche Arbeiten.
Tisenbahnwesen,
Post-, Telegraphen- und Telephonwesen.
herr Koßmann für
Arbeitswesen,
Sozialversicherung,
Versorgungswesen,
Volkswohlfahrt,
Besundheitswesen,
Landwirtschaft und Forsten.
Bekanntmachung
Auf Grund des Ministerialerlasses vom 24. Febr. 1900
Nr. II A. 480, gestatte ich im Einvernehmen mit der Re—
gierungskommission — Abteilung Forsten — den nach—
stehend genannten Forstbeamten die aushilfsweise Mit
wirkung bei Ausübung des Jagdschutzes auf den Gemar
kungen der näher bezeichneten Gemeinden:
1. dem staatlichen Forstgehilfen Haubert auf den
Gemeindebännen Spiesen, Elversberg, Neunkirchen.
Kohlhof, Wellesweiler, Heiligenwald. Landsweiler
und Schiffweiler;
dem staatlichen Forstgehilfen Junk auf den
Gemeindebännen Wiebelskirchen, Hangard, Fürth
Lautenbach, Münchwies und Wellesweiler.
Ottweiler, den 19. April 1932.
Die Jagdpolizeibehörde.
Der Landrat: Dr. Rech
Bekanntmachung
über die Abhaltung des Impigeschäftes der Bürger⸗
meisterei Stennweiler im Jahre 1932.
Impfort: Schiffweiler.
Zugehörige Gemeinden: Leopoldsthal und Graulheck
Impfraum: Neues Schulhaus.
Am 25. April, nachmittags 4 Uhr: Rückständige und
im 1. Vierteljahr 1931 geborene Erstimpflinge. — Nach—
schau: 2. Mai, nachmittags 4 Uhr.
Am 25. April, nachmittags 44 Uhr: Rückständige und
im 2. Vierteljahr 1931 geborene Erstimpflinge. — Nach—
chau: 2. Mai, nachmittags 45 Uhr.
Am 25. April, nachmittags 44 Uhr: Rückständige und
m 3. Vierteljahr 1931 geborene Erstimpflinge. — Nach—
chau 2. Mai. nachmittags 404 Uhr.
Herr Morize für
Finanzen,
Wirtschaftliche Angelegenheiten,
Iberbergamt und Luftverkehrswesen.
herr Dr. Zoricic für
Justiz, Kultus und Schulwesen.
Saarbrücken, den 7. April 1932.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
zez. G. G. Knox.