Full text : 1932 (0013)

Derordnung
zur Abänderung der Verordnung betr. die Fleischbeschau
des in das Saargebiet eingehenden Fleisches.
Auf Grund des 8 19 der Anlage zu Abschnitt Iv Teil 3)
des Friedensvertrages von Versailles verordnet die Regie⸗
rungskommission zwecks Ausführung des Gesetzes betr. die
Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 (RGEBl.
5. 745), gemäß ihrem Beschlusse vom 23. März 1932 was
olgt:

Einziger Paragraph.
Die Verordnung betr. die Fleischbeschau des in das
Saargebiet eingehenden Fleisches vom 30. Juni 1925
Amtsbl. S. 140) wird wie folgt geändert:
89 erhält folgenden Zusatz:
Die Untersuchung ist abhängig von der Vorlage einer
Bescheinigung des amtlich bestellten zuständigen kierärzt—
ichen Beschauers. Dieser hat die eingeführte Sendung,
nsbesondere nach Gewicht und Begriffsbestimmung der
Ware, möglichst auch nach Name der Einfuhr- und Aus—
uhrfirma genau zu bezeichnen und zu bescheinigen, daß
die Sendung von Tieren stammt, die tierärztlich vorschrifts—
näßig untersucht und genußtauglich befunden sind.
Bei Waren, in denen sich Fleisch von Schweinen, Wild—
chweinen, Bären oder Dachsen befindet, ist gleichzeitig eine
Bescheinigung vorzulegen, daß das zu diesen Waren ver—
vendete Fleisch auf Trichinen untersucht ist.
Sendungen, die ohne diese Bescheinigung eingeführt
verden, oder für die innerhalb einer angemessenen, von
der Untersuchungsstelle zu bestimmenden Frist diese Be—
sccheinigung nicht vorgelegt werden kann, sind von der Ein—
uhr zurückzuweisen.
Die Bescheinigung ist von der Untersuchungsstelle ein—
zubehalten und aufzubewahren.
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1932 in Kraft.
Saarbrücken, den 23. März 1932.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.

Hinweis.
Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungskom
mission vom 22. März 1932, Nr. 12, erschienenen Berord—
nungen:
Nr. 154: Bekanntmachung betreffend das endgültige Er—
gebnis der Wahlen zum Landesrat 1932.
Nr. 158: Verfügung betreffend genehmigte private Funk
empfangsstellen, die für öffentliche Darbietun—
gen bestimmt sind.
Nr. 162: Bekanntmachung betreffend Londoner Goldpreis
Nr. 165: Berichtigungen.
Ottweiler, den 29. März 1932.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Hinweis.
Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom
29. März 1932 Nr. 13 erschienene Verordnung
Nr. 169: Bekanntmachung betr. die Höhe des Miet—
preises für die Monate April, Mai und
Juni 1932.
Ottweiler, den 31. März 1932.

Der Landrat:
Dr. Rech.

Prothesentage
des Versorgungsamtes Neunkirchen im 2. Vierteliahre
1932:
5. und 19. April; 3. und 24. Mai; 7. und 21. Juni
Ottweiler, den 30. März 1932.

Kreisausschuß.
Wohlfahrtsamt.
Amtl. Kriegsfürsorge
            
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