Ottweiler Kreisblatt
Amtliches, Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Landratsaomt Ottweiler Druck und Erpedition-Saur- und Blies-Zeitung, Neun—
circhen⸗Saur, Unterer Markt y, Fernsp. 3003, 3004 / Erscheinungsweise: Wöchentlich J mal (Donnerstags
—
1932
Inhaltsverzeichnis.
schlusse vom 9. März 1932 verordnet die Regierungskom—
mission was folgt:
Bekanntmachung betr. Ernennung stellvertretender Stan—
desbeamten zu Dirmingen.
Ausführungsbestimmungen über die Höchstsätze in der Er—
werbslosenfürsorge.
berordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge
vom 9. Juli 1929 (Amtsblatt 1930, Seite 544).
Hinweis auf die im Amtsblatt der Regierungskommission
pom 88. 3. 1932, Nr. 10, erschienenen Verordnungen
ser. 128, Nr. 129, Nr. 130.
hinweis auf die im Amtsblatt der Regierungskommission
vom 15. März, Nr. 11, erschienenen Verordnungen
Nr. 133, Nr. 136, Nr. 138, Nr. 142.
Bekanntmachung betr. Jagdverpachtung der Gemeinde Welschbach.
Bilanz der Straßen- und Kleinbahn-AG. zu Neunkirchen.
81
Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen
wochentäglich:
. Für männliche Personen.
a) über 21 Jahren, sofern sie verheiratet sind
und einen eigenen Hausstand führen 9.— Frs
d) über 21 Jahren, sofern sie ledig und nicht
in einem Hausstand aufgenommen sind 8.50
über 21 Jahren, sofern sie ledig und in
einem Hausstand aufgenommen sind 3
d) unter 21 Jahren, aber über 18 Jahren ð
e) unter 18 Jahren 4,—
2. Für weibliche Personen:
a) über 21 Jahren, sofern sie verheiratet sind
d) über 21 Jahren, sofern sie ledig und nicht
in einen Hausstand aufgenommen sind
c) über 21 Jahren, sofern sie ledig und in
einen Hausstand aufgenommen sind
d) unter 21 Jahren, aber über 18 Jahren
e) unter 18 Jahren
Ernennung
zu stellbertretenden Stondesbeamten.
Auf Grund der 88 3, 5 und 6 des Personenstandsgesetzes
vom 6. Februar 1875 ernenne ich hiermit in jederzeit
widerruflicher Weise zu stellvertretenden Standesbeamten
des Standesamtsbezirks Dirmingen II:
a) den pensionierten Bergmann Johann Ludwig Klein.
b) den Bergmann Karl Lauer,
zeide wohnhaft in Dirmingen.
Die durch Erlaß vom 21. August 1931, J. C. XXXIX.
381/31 H erfolgte Ernennung des Rottenführers Adolf
Tonter zum stellvertretenden Standesbeamten des vor—
»wähnten Standesamtsbezirks wird hiermit widerrufen.
Der mit gleichem Erlaß zum stellvertretenden Standes—
zeamten ernannte Buchhalter Jakob Brück ist am 20. De—
ember 1931 verstorben.
Saarbrücken, den 4. März 1932
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
J. A.:
gez. Feimburger.
8
z,
2
3.—
3. Als Familienzuschläge für:
a) den Ehegatten und sonstigen unter—
stützungsberechtigten Angehörigen 3,⸗
jedes Kind und unterstützungsberechtigten
Angehörigen unter 21 Jahren 2.-99
—
82.
Einschließlich der Familienzuschläge darf die wochentäg—
liche Unterstützung, die ein Erwerbsloser erhält, in keinem
Falle den Betrag von 22.— Frs. übersteigen.
83
Mit der Durchführung dieser Verordnung wird das Mit—
zlied der Regierungskommission für das Arbeitswesen be—
ruftragt.
84
Ausführungsbestimmungen über die
Föchstsütze in der Erwerbslosenfürsorge.
Auf Grund des 8 19 der Anlage zu Abschnitt IV (Teil 3)
des Friedensvertrages von Versailles, des 8 17, Absatz 2,
der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 8. Juli
1929 (Amtsblatt 1930. Seite 544) und gemäß ihrem Be—
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1932
in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Verordnung vow
22. April 1931 (Amtsblatt 1931, Seite 131) außer Kraft
Saarbrücken, den 9. März 1932.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez.: E. C. Wilton