Bekanntmachung.
Gemäß Verordnung des Herrn Präsidenten der Regie⸗
ungskommission vom 20. Januar 1932 finden die Wahlen
zum Landesrat am 13. März ds. Irs. statt. Die Wähler—
tisten für diese Wahlen werden vom 11. bis einschließlich
24. ds. Mts. und zwar die der Gemeinde Schiffweiler im
nathause hierselbst, Zimmer Nr. 18, die der übrigen Ge—
neinden in der Wohnung der betreffenden Gemeindevor⸗
teher zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt.
Einsprüche gegen die Wählerlisten sind spätestens bis
zum 24. Februar 1932 bei dem Unterzeichneten einzulegen.
Ueber die Einlegung des Einspruchs wird eine Bescheini⸗
zung ausgestellt.
Ueber die Einsprüche entscheidet eine Kommission, be⸗
ttehend aus dem Bürgermeister oder dessen gesetzlichem
Ztellvertreter als Vorsitzenden und zwei vom Landrat er—
nannten Beisitzern. Die Kommission hat über die Ein—
prüche spätestens bis zum 29. Februar 1932 zu entscheiden
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb 3 Tagen nach
hrer Bekanntgabe, beim Verwaltungsausschuß des Saar⸗
gebietes, welcher in letzter Instanz entscheidet, Beschwerde
eingelegt werden.
Schiffweiler, den 5. Februar 1932.
Der Bürgermeister
Waelder.
Bekanntmachung.
Die Wählerlisten zur Durchführung der Wahlen zum
Landesrat am 13. März dss. Irs. liegen vom 11. bis
einschließlich 24. Februar 1932 zu jedermanns Eäinsicht
offen und zwar:
für die Gemeinde Illingen: auf dem Bürgermeisteramt
rür die Gemeinde Merchweiler: auf der Verwaltungs
nebenstelle;
die übrigen Gemeinden (füttigweiler, Sirzweiler.
Wustweiler und Uchtelfangen) bei den betreffenden
Gemeindevorstehern.
Einsprüche gegen die Wählerlisten sind spätestens
bis 24. Februar 1932 bei dem Bürgermeister, bezw. für die
Hemeinde Merchweiler bei der Verwaltungsnebenstelle
einzulegen.
JIllängen, den 6. Februar 1932.
Der Bürgermeister
Doppler.
ür
fagdverpachtung.
Am Montag, den 14. März 1932, nachmittags 4 Uhr, wird
in der Wirtschaft Dürrfeld in Münchwies die Nutzung der Ge—
neindejagd Münchwies öffentlich verpachtet.
Münchwies, den 9. Februar 1932.
Der Jagdvorsteher:
Hans, Gemeindevorsteher.