Full text : 1932 (0013)

Die Wahlvorschläge sind von mindestens 50 Wählern zu
unterzeichnen. Kein Wahlvorschlag darf mehr Namen
als die von 30 Bewerbern enthalten. Die Zustimmung
der vorgeschlagenen Bewerber ist dem Wahlvorschlag an—
zuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvor—
chlägen vorgeschlagen werden.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
1 Die Angabe der Bewerber, Vor- und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung;
Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
des Standes oder ihres Berufes. Wohnort und
Wohnung.
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
l. Die Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Be—
werber;
Eine Bescheinigung der Gemeindebehörden über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner des Wahlvorschlages sowie ihre Ein—
tragung in die Wählerliste.
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten: Die Bezeich—
nung eines Vertrauensmannes, der für die Verhandlun—
gen mit dem Wahlkommissar und dem Wahlausschuß und
zur Zurücknahme des Wahlvorschlages berechtigt ist.
Gesondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht mit—
einander verbunden werden.
Der Wahlausschuß, dessen Zusammensetzung demnächst
von mir bekanntgegeben wird, entscheidet am 7. März
ds. Irs., nachmittags 5 Uhr in öffentlicher Sitzung in
Saarbrücken, Regierungsgebäude, Hindenburgitr. Nr. 15.
Zimmer 210, über die Zulassung der Wahlvovorschläge.
St. Wendel, den 4. Februar 1932.
Der Wahlkommissar:
Dr. Schmitt.

2.

Bekanntmachung.
Abraupen der Bäume!
Auf Grund der Polizeiverordnung der Regierungskom—
mission vom 26. Juli 1924 (Amtsbl. Seite 331) ist jeder
der eigene oder fremde Obst- und andere Baumpflanzun—
gen oder sonstigen Holzwuchs besitzt, in Nutzung oder Ver—
waltung hat, verpflichtet, innerhalb einer Frist von 14
Tagen, vom 14. bis 28. Februar d. J., die Holzgewächse —
Waldungen, d. h. Forsten ausgeschlossen — abzuraupen.
Am 1. März muß das Abraupen beendet sein.
Ich mache hierauf mit dem Hinweis aufmerksam, daß
nachkontrolliert wird, ob überall der Verpflichtung zum
Abraupen ordnungsmäßig nachgekommen worden ist.
Ottweiler, den 3. Februar 1932.

Der Landrat:
Dr. Rech

fagdscheine.
Im Monat Januar sind folgenden Personen Jagdschein—
mit Gültigkeit für ein Jahr ausgestellt worden:

1. Bosel Anton, Bierverleger, Schiffweiler,
2 Echert Nikolaus, Brennereibesitzer, Tholey,
83 Neufang Friedrich, Landwirt, Berschweiler,
4. Saar Wilhelm, Bergmann u. Jagdhüter, Hierscheid
5 Graf Nikolaus, Wirt, Steinbach,
6. Thewes Peter, Landwirt, Steinbach,
7. Hel!l Johann, pens. Bergmann, Steinbach,
8.Behringer Fritz, Kassierer, Neunkirchen.
Ottweiler, den 3. Februar 1932.

Der Landrat.

Hinweis.
Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungskom
mission vom 1. Februar 1932 Nr. 5 erschienenen Verord
nungen:
Nr. 58 Bekanntmachung betr.: Londoner Goldpreis;
Nr. 60 Runderlaß an die Träger der Invaliden-, An—
gestellten- und knappschaftlichen Versicherung im
Saargebiet über Verzinsung von Beitragsrück
ständen.
Nr. 62 Grundsätzliche Entscheidungen des Landesven
sicherungsamtes in Saarlouis.
Ottweiler, den 4. Februar 1932.

Der Landrat:
Dr. Rech.

Offenlage der Wählerlisten
jür die Landesratswahl der Stadt Neunkirchen 1932.
Vom 11. bis einschl. 24. Februar 1932 liegen die Wähler—
listen während der Dienststunden auf dem Rathaus (Zim—
mer 7, Erdgeschoß) zu jedermanns Einsicht offen. Ein—
sprüche gegen die Wählerlisten sind spätestens bis zum
24. Februar 1932 ebenda einzulegen.
Die Wählerlisten für die Stadtteile Wellesweiler, Kohl—
hof, Heinitz- Dechen, Niederneunkirchen und Schlaverie—
Sinnerthal liegen bei den betreffenden Bezirksvorstehern
offen.
Neunkirchen, den 4. Februar 1932.

Der Bürgermeister.
            
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