Full text : 1932 (0013)

ttweiler Kreissblatt
Amtliches Nachrichtenblatt fiir den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler / Druck und Erpedition- SGnar- und Blies-Zeitung, Neun—
circhen⸗Saur, Unterer Markt y, Jernspr. z3003, 3004/ Erscheinungsweise: Wöchentlich Jj mal (Donnerstags)
15932

e. 47 Donnerstag, den 22. Dezember

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Inhaltsverzeichnis.
Berordnung zur Ergänzung der Verordnung betr. die Wahl
der Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeindevorsteher,
owie die Errichtung von Ausschüssen in den Kreis— und
Bezirkstagen vom 29. Juli 1920.
zinweis auf die im Amtsblatt der Regierungskommission vom
. Dezember 1932, Nr. 54, erschienenen Verordnungen
NRr. 631, Nr. 635, Nr. 636.
Zestätigung der Gemeindevorsteherwahl in der Gemeinde Hirz⸗
weiler.
Bestätigung der Gemeindeworsteherwahlen der Gemeinden
Elversberg und Spiesen.
hinweis auf die im Amtsblatt der Regierungskommission vom
15. Dezember 1932, Nr. 53, erschienenen Verordnungen
Nr. 641, Nr. 645, Nr. 647.
Ergebnis der Gemeindevorsteherwahlen in den Gemeinden
Fürth, Münchwies, Hangard und Lautenbach.
Ergebnis der Gemeindevorsteherwahlen in den Gemeinden
ẽ Pppelborn, 'Bubach?Calmesweiler, Macherbach, Thalex⸗
veiler, Aschbach, Steinbach, Dörsdorf, Dirmingen. Berdch—
weiler, Wiesbach, Humes, Hierscheid.
Zekanntmachung betr. Ersatzwahl zweier Gemeinderatsmitglie—
der in der Gemeinde Heiligenwald.
Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Wasserleitung der Gemeinde Welschbach.
Bekanntmachung betr. Einziehung des Oberschmelzerweges in
der Gemeinde Wiebelskirchen.
Bekanntmachung des Finanzamtes Neunkirchen betr. die Ent—⸗
richtung der Umsatzsteuer auf Luxusgegenstände.
Zekanntmachung des Finanzamtes Neunkirchen betr. die Ent—⸗
richtung der Umsatzsteuer für das Kalenderiahr 1932

——

Derordnungꝗ
zur Ergänzung der Verordnung betreffend die Wahl der
Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeindevorsteher so⸗
wie die Errichtung von Ausschüssen in den Kreis- und Ve⸗
sirkstagen vom 29. Juli 1920, Amtsblatt Seite 4344.
Auf Grund der 88 19 und 23 der Anlage zu Abschnitt
V (Teil 3) des Friedensvertrages von Versailles und nach
Einsicht der Wahlordnung für die Gemeinde- und Kreis—
tagswahlen vom 29. April 1920 verordnet die Regierungs⸗
kommission gemäß ihrem Beschlusse vom 30. November 1932
vas folat

81.
Artikel 5 der Verordnung vom 29. Juli 1920 betreffend
die Wahl der Bürgermeister, Beigeordneten und Gemein—
devorsteher sowie die Errichtung von Ausschüssen in den
Zreis- und Bezirkstagen erhält folgende Fassung:
„Wählbar ist jeder Einwohner ohne Unterschied des Ge—
schlechts. der das 25. Lebensiahr vollendet hat und in die

Wählerlisten des Kreises (Bezirks) eingetragen ist mit
Ausnahme der Beamten und Angestellten der Kreis- und
Hemeindeperwaltungen.“

82.
Diese Verordnung tritt in Kraft mit dem Tage ihrer
Veröffentlichung im Verordnunagsblatt der Regierungsommission.

Saarbrücken, den 30. November 1932.
Im Namen der Regierungskommission:
Der Präsident:
gez.: G. G. Knox.

Hinweis.
Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungskom—
nission vom 8. Dezember 1932. Nr. 54 erschienenen Ver—
ordnungen:
Nr. 631: Vorschriften über den Verkehr mit Wild.
Nr. 635: Bekanntmachung betr. Londoner Goldpreis.
Nr. 636; Bekanntmachung betr. die Einfuhr von Kartof—
feln aus dem nicht mit Kartoffelkäfer verseuch—
ten Sperr⸗- oder Beobachtungsgebiet in Frank—
reich während der Winterszeit.
Ottweiler, den 10. Dezember 1932.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Bekapntmachnung.
Die Wahl des Landwirts Ludwig Wagner zum Gemein—
devorsteher der Gemeinde Hirzweiler und des pens. Berg—
nanns Nikolaus Hinsberger zum stellvertretenden Ge—
neindevorsteher daselbst, ist von mir bestätigt worden.
Dttwmeiler. den 12. Dezember 1932.

Der Landrat:
Dr. Rech

Bekanntmachung.
Die Wahlen des Bergmanns Matthias Schmidt zum Ge—
neindevorsteher der Gemeinde Elversberg und des Berg—
nanns Heinrich Stenger zum stellvertretenden Gemeinde—
horsteher daselbst; ferner des ps. Bergmanns J. Ruffing zum
hemeindevorsteher der Gemeinde Spiesen und des pens.
Bergmanns Joh. Robert Rammo zum stellvertretenden Ge—
neindevorsteher daselbst sind von mir bestätigt worden.
Dttweiler. den 15. Dezember 1932
Der Landrat:
Dr. Rech.
            
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