2
81.
Für das der Gemeindewasserleitung entnommene Was—
er ist pro Anschluß und Monat eine Mindestgebühr von
15,— Frs. zu zahlen. Dazu tritt ein monatlicher Zuschlag
oon .— Frs. pro Person bezw. pro 1 Stück Großvieh oder
je 2 Stück Kleinvieh. Hierfür werden insgesamt bis zu
5 chm Wasser abgegeben. Für den über dieses Quantum
hinausgehenden Wasserverbrauch sind pro chm 3.— Frs.
zu zahlen.
An gewerbliche Betriebe (Bäcker und Wirte) werden
für die obige Mindestgebühr von 15,— Frs. bis zu 10 cbm
und an die Milchgenossenschaft bis zu 20 cbm Wasser ab—
gegeben
82.
Für den Wassermesser, der jedem Anschlußnehmer von
der Gemeinde leihweise zur Verfügung gestellt wird, ist
eine monatliche Miete von 1,50 Frs. zu zahlen, die mit der
Wassergebühr angefordert wird und mit dieser zu entrich—
ten ist.
Die erstmalige Aufstellung eines Wassermessers erfolgt
unentgeltlich. Für den auf Antrag ein- und ausgebauten
Messer und die damit verbundene Wiederherstellung des
Anschlusses ist eine Gebühr von 10.— Frs. zu zahlen
83
Die Gebühr, die monatlich erhoben wird, ist, sofern die
Erhebung nicht sofort bei der Feststellung des Wasserver—
brauchs erfolgt, innerhalb von 14 Tagen nach der Zustel—
ung des Anforderungszettels fällig.
84.
Zahlungspflichtiger der Gebühr ist der Hauseigentümer.
Pehrere Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks
raften für die Gebühr als Gesamtschuldner
85
Gegen die Heranziehung zu den Gebühren nach der vor—
tehenden Ordnung steht dem Abgabepflichtigen gemäß
8 41 des Kommunalabgabengesetes das Rechtsmittel des
Einspruches zu.
Derselbe ist binnen 4 Wochen, von dem auf die Zustel—
lung des Anforderungszettels folgenden Tage an gerech—
net, schriftlich ouec mündlich zu Protokoll bei mir anzu—
hringen.
236
Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in
&raft.
Schiffweiler. den 23. September 1932
Der Bürgermeister:
gez. Waelder.
. A. Nr. 34/24.
Genehmigt.
Ottweiler, den 25. Oktober 1932.
Namens des Kreisausschusses:
Der Vorsitzende:
gez. Dr. Rech, Landrat
8.
Veröffentlicht!
Schiffweiler, den 22. November 1932.
Der Bürgermeister:
Waelder.