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Bekanntmachung.
Gemäß 8 3 der Ausführungsverordnung zur Verfügung
pom 22. 9. 32. fordere ich hiermit die Wahlberechtigten der
Hemeinden Wemmetsweiler und Heiligenwald auf, die
Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen bis zum
29. 10. 32. bei mir einzureichen. Die Wahlvorschläge müs—
en von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein und je—
veils nicht mehr Namen enthalten, als Vertreter zu wäh—
ien sind. Ein- und derselbe Bewerber kann nicht gleich—
zeitig auf mehreren Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
1. Die Angabe der Bewerber nach Vor- und Zunamen.
Stand, Wohnort und Wohnung;
2. die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
ihres Standes, Wohnort und Wohnung.
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
.Die durch 8 14, Abs. 2 der Wahlordnung vorge—
schriebenen Zustimmungserklärungen der vorge—
schlagenen Bewerber;
Bescheinigungen der Gemeindebehörde über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in
die Wählerliste).
Jeder Wähler kann nur einen Wahlvorschlag unter—
zeichnen. Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die
Bezeichnung eines Vertrauensmannes, der die Verhand—
iungen zwischen Wahlausschuß und Partei zu führen hat.
Fehlt ein solcher Vertrauensmann, so gilt der erste Unter—
eichner als Vertrauensmann.
Wird evtl. später ein anderer Vertrauensmann be—
timmt, so ist hierzu die Zustimmung von mehr als der
hälfte der Unterzeichner erforderlich.
Wemmetsweiler, den 11. Oktober 1932.
Der Bürgermeister:
Walter
Bekanntmachung.
Ich weise nochmals darauf hin, daß die Wählerlisten
ür die am 13. November 1932 stattfindenden Gemeinde—
rats- und Kreistagswahlen vom 9. Oktober bis 22. Oktober
für die Gemeinde Illingen auf dem Bürgermeisteramt in
Illingen, für die Gemeinde Merchweiler auf der Verwal⸗
ungsnebenstelle Merchweiler, für die Gemeinden Uchtel—
fangen, Hüttigweiler, Hirzweiler und Wustweiler in der
Wohnung der Gemeindevorsteher offenliegen. Einsprüche
gegen die Wählerliste sind spätestens bis zum Ablauf der
Auslegungsfrist beim Bürgermeisteramt anzubringen.
Die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind
»is spätestens zum 29. Oktober 1932 an den Unterzeich—
neten einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
Die Angabe der Bewerber nach Vor- und Zunamen,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung;
die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
hres Standes oder Berufes. Wohnort und Woh—
ung.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 Wählern
unterzeichnet sein und dürfen nicht mehr Namen enthalten.
als Vertreter zu wählen sind.
Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt nach der
bei der letzten Volkszählung festgestellten Einwohnerzahl
ür die
Hemeinde Hirzweiler
Bemeinde Hüttigweiler
Hemeinde Illingen
Hemeinde Merchweiler
Hemeinde Uchtelfangen
Gemeinde Wustweiler
Ein und derselbe Bewerber kann nicht gleichzeitig auf
nehreren Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden.
Jeder Wähler kann auch nur einen Wahlvorschlag un—
erzeichnen. Als Anlagen sind die durch 814, Abs. 2 der
Wahlordnung vorgeschriebenen Zustimmungserklärungen
der vorgeschlagenen Bewerber dem Wahlvorschlag beizu—
uügen.
Zweckmäßig wird bei jedem Bewerber und jedem Un—
erzeichner des Wahlvorschlages die lfd. Nr. angegeben,
inter der er in der Wählerliste eingetragen ist. Die lid
ser. ist auf der Wahlkarte angegeben.
Jeder Wahlvorschlag hat auch die Bezeichnung eines
Kertrauensmannes zu enthalten, der für die Verhandlung
nit mir und dem Wahlausschuß wegen Rücknahme des
Wahlvorschlages bezw. Beseitigung von Mängeln bevoll-⸗
nächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensman—
ies, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvor—
chlages als solcher.
Soll später ein Vertrauensmann durch eine andere
Person ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von
mnehr als der Hälfte der Unterzeichner des Wahlvorschla—
ges erforderlich und genügend.
Illingen, den 12. Oktober 1932.
Der Wahlkommissar:
Doppler,
Bürgermeister
Bekanntmachung.
Gemäß der Verordnung vom 21. September 19832 (Amtsblatt
Seite 515) und den Ausführungsbestimmungen dazu vom
5. Oktober 1932, betr. Neuwahlen zu den Kreis- und Gemeinde—
dertretungen am 13. November 1932 mache ich bekannt, daß ich als
Beisitzer des Wahlausschusses die Herren:
1. Peter Mohr, Unternehmer, Wemmetsweiler, Ludwigstr. 2,
2. Jakob Nickels, pens. Beramann. Heiligenwald. Jägerstr 16
bestimmt habe.
Der Wahlausschuß entscheidet am 7. November 1932, mittags
2 Uhr, im Rathaus, Zimmer Nr. 7, in öffentlicher Sitzung über
zie Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Wemmetswmeiler, den 26. Oktober 1932.
Der Bürgermeister:
Malter