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Rr. 540: Bekanntmachung. Uebersicht über die Ver—
breitung der Tierseuchen im Saargebiet im
Jahre 1931.
Ottweiler, den 18. Oktober 1932.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Diehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Betrifft: Maul- und Klauenseuche in Sotzweiler,
Steinbach und Thalexweiler.
Nachdem die Seuche erloschen, die Desinfektion ausge—
tührt und die Beobachtungsfrist abgelaufen ist, werden die
ingeordneten Sperrmaßnahmen hiermit aufgehoben.
Ottweiler, den 18. Oktober 1932.
Der Landrat:
J. V. Oehlenschläger.
Hinweis.
Ich verweise auf die im Amtsblatte der Regierungskommission
om 22. Oktober 1932 RNr. 46 erschienenen Verordnungen
Nr. 543 Verordnung betreffend Abänderung der Verordnung
iber die Schonzeiten des Wildes vom 28. Mai 1931
Verordnungsblatt der Regierunaskommission, Seite
69/171).
volizeiliche Anordnung betreffend Verlängerung der
eilweisen Sperrung der Straßenbahnbrücke über die
Pfalsbahn am Hauptbahnhof Neunkirchen-Saar.
Bekanntmachung betreffend die Anmeldepflicht der
im Saargebiet tätigen Bausparkassen.
Attweiler, den 25. Oktober 1932.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekanntmachnng.
Nachden: die Straßenstrecke der Provinzialstraße zwischen
Bildstos und Neunkirchen von Km 16,0 bis 19,0 nunmehr in—
tand gesetzt ist, wird die am 26. Mai 1930 angeordnete Be⸗
chrankung der Höchstgeschwindigakeit jür Kraftwagen wieder auf⸗
ehoben.
Dttweiler den 23. Oktober 1932.
Die Chausseepolizeibehörde.
Der Landrat:
—I
Diehseuchenpolizeiliche Anordnung
betreffend Maul- und Klauenseuche in Spiesen.
In Abänderung meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung
oom 10. Oktober ds. Irs. (Kreisblatt Nr. 30) wird der Sperr⸗
bezirk auf die verleucht gewesenen Gehöfte des Christian
Matheis und Ludwig Scherschel beschränkt und die
brige Marktstraße zum Beobachtungsbezirk erklärt.
4tweiler den 27. Okttober 1932.
Der Landrat:
VBV. Oehlenschläger
Diehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die in dem Viehbestande des Julius
Rohler und der Witwe Peter Pfeifer in Spiesen, Rohr—
acherstraße festgestellte Maul- und Klauenseuche wird auf
ßrund der 817ff, des Reichs-Viehseuchengesetzes v. 26. Juni 1909
R.G. Bl. 1909, S. 519) und der 88 154176 der Ausführungs—
orschriften des Bundesrates zum Viehseuchengesetze vom 7. De—
ember 1911 (R. G. Bl. 1912, S. 4) der viehseuchenpolizeilichen
Anordnung des preußischen Ministers für Landwirtschuft, Do—
nänen und Forsten vom 1. Mai 1912 (Beilage zu Stück 105 des
Reichs- und Staatsanzeigers) mit Ermächtigung des Mitgliedes
der Regierungskommission des Saargebietes für die Angelegen—
deiten der Landwirtschaft folgendes bestimmt:
81.
Die Rohrbacherstraße in Spiesen bildet einen Sperrbezirk
nRit den aus den 88 6, 8 und 9 der obengenannten Ausfüh—
zungsvorschriften — viehseuchenpolizeiliche Anordnung des preu—
ischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom
Mai 1912 — sich ergebenden Wirkungen.
82.
Im Sperrgebiet gelten die in meiner viehseuchenpolizeilichen
Anordnung vom 13. September ds. Irs. (Kreisblatt Nr 26) an—
regebenen Bestimmungen.
83.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen
werden auf Grund der 88 74276 des Reichsviehseuchengesetzes
nom 26. Juni 1909 (R. G. Bl. Seite 519 fff) bestraft.
Ottweiler, den 27. Okttober 1932.
Der Landrat:
J. V.: Oehlenschläger
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom
24. August 1932 sollen an Straßenreinigungsbeiträgen für das
Rechnungsjahr 1931 — 119 Proz. auf die gemeindlichen Grund—
ind Gebäudesteuerbeträge erhoben werden. Nachdem dieser
Beschluß unterm 5. 10. 1932 Nr. B 751/32 von dem Verwaltungs—
tusschuß des Saargebietes genehmigt worden ist, erfolgt nun—
nehr die Einziehung der Beiträge durch das städtische Betriebs—
verk in 4 Raten.
Ottweiler den 25. Oktober 1932.
Der Bürgermeidster:
Dr L5wer
Bekanntmachung.
Die Wählerlisten für die Gemeinderats- und Kreis—
agswahlen liegen in der Zeit vom 9. bis einschließlich
22. Oktober 1932 auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 11,
ür die Gemeinde Wemmetsweiler, und dem Gemeinde—
saus für die Gemeinde Heiligenwald, zu jedermanns Ein—
icht offen. Wer keine Wahlkarte hat. steht nicht in der
riste.
Nach Ablauf der Frist können Einsprüche nicht mehr
ltend gemacht werden.
Memmetsweiler, den 7. Oktober 1932.
Der Bürgermeislter:
Malte“
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