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Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 Per—
sonen unterzeichnet sein und dürfen nicht mehr Namen
enthalten, als Vertreter zu wählen sind. Die Zahl der
zu wählenden Kreistagsmitglieder beträgt 35. Ein und
derselbe Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren
Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden.
Als Anlagen sind dem Wahlvorschlag beizufügen:
l. Die Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen
Bewerber,
Bescheinigungen der Gemeindebehörden über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Anterzeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in
die Wählerliste).
Die Gemeindebehörden haben solche Bescheinigungen
auf Antrag unverzüglich gebührenfrei auszustellen. Jeder
Wähler kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die Bezeich—
nung eines Vertrauensmannes, der für die Verhandlun—
gen mit mir als Wahlkommissar und dem Wahlausschuß
und zur Rücknahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt
sst. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt
der erste Unterzeichner als solcher.
Soll später ein Vertrauensmann durch eine andere
Person ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von
nehr als der Hälfte der Unterzeichner des Wahlvorschla—
Jes erforderlich.
Ottweiler, den 6. Oktober 1932.
Der Wahlkommissar:
Der Landrar:
Dr. Rech.
Finweis.
Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungskom—
mission vom 1. Oktober 1932. Nr. 43. erschienenen Ver—
ordnungen:
Nr. 504: Verfügung betreffend das Wohnungswesen in
der Gemeinde Heiligenwald.
Nr. 509: Verfügung betr. Außerkurssetzung von Wohl—
tätigkeitspostwertzeichen (Ausgabe Dezember
1931).
Nr. 512: Bekanntmachung betreffend Londoner Goldpreis
Ottweiler, den 6. Oktober 1932.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Prothesentage
des Versorgungsamtes Neunkirchen
im 4. Vierteljahr 1932.
Oktober November Dezember
—11. 8. b.
25. 22. 20.
Ottweiler, den 3. Oktober 1932.
Kreisausschußß
Wohlfahrtsamt
— Amtl. Kriegsfürsorge
J. A.
Oehlenschläger,
Regierungsrat.
—
Bekanntmachung betr. Wegeeinziehung.
Die unterzeichnete Wegepolizeibehörde beabsichtigt auf
ßrund des Antrages der Stadt Neunkirchen bezw. des
Neunkircher Eisenwerks, den Oberschmelzerweg von der
vestlichen der beiden Wegeunterführungen unter der alten
Fischbachbahnstrecke hindurch nach Sinnerthal zu bis vor
die Unterführung unter der neuen Fischbachbahnstrecke hin—
durch (das ist die im Eigentum des Neunkircher Eisenwerks
zefindliche Parzelle, Gemarkung Wiebelskirchen, Flur 33,
Nr. 177/35) gemäß 8 57 des Zuständigkeitsgeseßkes vom
.August 1883 einzuziehen.
Einsprüche gegen dieses Vorhaben sind in der Zeit vom
17. November 1932, je einschließlich, schriftlich an den Un—
erzeichneten oder mündlich während der Dienststunden auf
dem Gemeindebauamt Wiebelskirchen anzubringen, wo—
elbst auch ein Plan der Wegestrecke offenliegt.
Spätere Einsprüche können nicht mehr berücksichtigt
verden.
Wiebelskirchen, den 6. September 1932.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister:
gez.: Dr. Paege
Bekanntmachung.
Bei einem notgeschlachteten Pferde des Fuhrunter—
nehmers Gustav Posth, hier, Marktstraße 9, ist die an—
teckende Blutarmut amtstierärztlich festgestellt worden
Das Gehöft ist gesperrt.
Neunkirchen, den 4. Oktober 1932.
Die Polizeiverwaltung
Neunkirchen-Sonor