Full text : 1932 (0013)

Ottweiler Kreisblaott
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler / Druck und Erpedition- Saur- und Blies-Zeitung, Neunrirchen⸗Saar.
 Unterer Markt ↄ, Fernspr. zoosz, z004 / Erscheinungsweise: Wöchentlich J mal (Donnerstags)

——

Donnerstag, den 29. geptember

193

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1.

Verfügung betr. das Wohnunaswesen in der Gemeinde Hei—
ligenwald.
Lerordnung betr. Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreisver—
retungen.
Zinweis auf die im Amtsblatt der Regierungskommission vom
22. September 1932, Nr. 42, erschienenen Verordnungen
Nr. 492, Nr. 496, Nr. 497, Nr. 498.
ekanntmachung betr. Eintritt eines Ersatzmannes in den Ge—
meinderat Wiebelskirchen.
Offenlage eines Planes betr. Aufhebung eines Weges in Wies—
0h

Die Wahlen sind vorzunehmen nach Maßgabe der Ver—
ordnungen vom 29. April 1920, 9. Mai 1923, 21. Mai und
2. Juni 1926 sowie der Ausführungsverordnungen vom
31. Mai und 23. Juni 1920, 17. Mai 1923, 26. Mai und
l. Juli 1926, soweit sie nicht durch nachstehende Vorschriften
»der durch die zu dieser Verordnung ergehenden Ausfüh—
zunasbestimmungen abgeändert sinmd.

Artikel 2.
Die Listen der Wahlberechtigten sind auf Grund der
Wählerlisten für die Landesratswahlen vom 13. März 1932
aufzustellen. Abgänge sind auf Grund der Melderegister zu
berücksichtigen. Personen, welche bisher in die Wählerlisten
zum Landesrat nicht eingetragen waren, sind neu einzu—
tragen, wenn bis zum 23. Oktober 1932 die Eigenschaft als
Saareinwohner durch Mitteilung der zuständigen Behörde
eststeht oder durch Vorlage eines Erteilungsbescheides
rachgewiesen wird.
Artikel 3.
Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen
Vorschriften erläßt der Präsident der Regierungskommis—-Ion.


Derfügung
betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
Heiligenwald. Kreis Ottweiler.

Gemäß Artikel 51 der Verordnung vom 28. Juni 1929
und der Verordnungen vom 21. Januar 1931 sowie vom
20. Januar 1932 betreffend Regelung des Wohnungswe—
sens, wird nach Anhörung des Gemeinderates und der
Wohnungszuteilungskommission sowie mit Zustimmung
des Landrats und des Bürgermeisters angeordnet, daß die
Vorschriften der genannten Verordnungen in der Gemeinde
Heiligenwald
keine Anwendung mehr finden.
Diese Anordnung erfolat unter Vorbehalt des Wider—
rufs.
Saarbrücken, den 20. September 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
J. V.: gez. Morize

Artikel 4
Die Verordnung tritt in Kraft mit dem Tage ihrer Ver—
öffentlichung im Verordnunasblatt der Regierunaskommis—
ion.
Saarbrücken, den 21. September 1932.
Im Namen der Regierungskommission:
Der Präsident:
J. V.: gez.: J. Morize

Hinweis.
Ich verweise auf die im Amtsblatt der Regierungskom—
nission vom 22. September 1932. Nr. 42. erschienenen Ver—
ordnungen:
RNr. 492: Bekanntmachung betr. die Höhe des Mietpreises
für die Monate Oktober. November und Dezem—
ber 1932.
Nr. 496: Allgemeine Verfügung betr. das Verfahren in
Zahlungsfristsachen.
Nr. 497: Zweite Bekanntmachung über das Kostenwesen
bei den Aufwertungsstellen.
Nr. 498: Bekanntmachung betr. Londoner Goldpreis.
Ottweiler. den 28. September 1932

Derordnungꝗ
betreffend Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreis⸗
nertretungen.

Nach Einsicht des Artikels 1 der Verordnung vom 5. Juli
1932 betreffend Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreis—
vertretungen verordnet die Regierungskommission auf
Grund der 88 19 und 2s der Anlage zu Abschnitt IV
(Teil 3) des Friedensvertrages von Versailles gemäß ihrem
Beschlusse vom 21. Sevtember 1932 was folgt:

Der Landrat:
Dr Nech
            
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