8J 2.
Diese Ordnung tritt am 3. Tage ihrer Veröffentlichung
m Kreisblatt in Kraft.
Schiffweiler, den 17. Juni 1932.
Der Bürgermeister:
gez. Waelder.
B. 572/32. Beschluß.
Auf Grund des 8 130 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1.
August 1883 wird die von dem Gemeinderat der Gemeinde
Landsweiler in seiner Sitzung am 14. Juni 1932 beschlos
sene Ordnung betr. die Erhebung von Marktstandsgeldern
in der Gemeinde Landsweiler genehmigt.
Saarbrücken, den 20. Juli 1932.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes.
gez.: Dr. Schlodtmann.
Veröffentlicht!
Schiffweiler, den 9. August 1932.
Der Bürgermeister:
gez. Waelder