Ottweiler Kreisblatt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Londratsamt Ottweiler. Druck u. Erpedition: Neunkircher Polkszeitung, Neun⸗
kirchen⸗Saur, Füttenbergstr. 46, fernspr. 2007 — Erscheinungsweise: Wöchentlich ] mal (Donnerstags)
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Donnerstag, den 23. AIpril
1981
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Inhaltsverzeichnis
Uebersicht über die Gemarkungen und Gemarkungsteile,
die nur mit krebsfestem Kartoffelpflanzgut bepflaunzt
werden dürfen.
Bekanntmachung betr. der zum Anbau zugelassenen krebs
sten Kartoffeln.
Bekanntmachung betr. Ausübung des Jagdschutzes.
Bekanntmachung betr. Schutzpockenimpfung.
Beschluß hetr die Erhebung von Marktstandsgeldern.
Jagdverpachtung innerhalb der Gemarkung der Gemein—
de Fürth.
Bilanz der Straßen- und Kleinbahn-A. G. in Neunkirchen.
die Linie, die zu ziehen ist vom Feldwegende aus das
oberste Ende des Steinbruches, westlich durch den
Seinbruch und durch die Linie, die zu ziehen ist von der
üdwestlichen Ecke des Steinbruches bis zur Feldweg—
gabelung. (Der Feldweg zieht von der Hochstraße nach
Südwesten).
one2:
Reiherswaldhang — Beckeloch.
Die Sicherheitszone wird begrenzt von dem Weg
on Südwest nach Nordost von der Römerstraße über
Zteinhaufen führt — Leitungsmast — Gewanneab—
schluß — Gellerbacherweiher —, Gellerbacherweg —
Wolfsbacherweg — evangel. Friedhof — Seminar—-straße.
von der anderen Seite durch Reiyerswaldweg
und Banngrenze.
zone3:
Wingertsweiher.
Die Sicherheitszane wird begrenzt von dem Weg
Oftweiler Ziegelhütte — Fürth bis zur Parzelle
Wilhelm Diesel (Apfelbaum) — Gewanngrenze —
Hohrech entlang — Wiese Johann Zimmer vorbei —
Fewaungrenze nach den Sumpfen — Schienenbahn 6
Parzellen oberhalb derselben in der Verlängerung ab⸗
chließend bis Lettkaul und endend mit der Langengär⸗
tenstraße.
Zone 4:
Südwestgrenze: Der Feldweg, abgehend von der Feld⸗
sraße, durchlausend bis, zum Steinbruch Hahn;
Ostgrenze: Die Gewanngrenze, abgehend von Stein⸗
oͤruch Hahn fortlaufend bis zur Sicherheitszone 1, die
Nor arenze bildet ebenfalls Sicherheitszone 1.
2. Gemeinde Münchwies:
Z3Zone 1:
Vom Flurweg bis zum Weg hinter den Telegrafenstan⸗
gen. Die obere östliche Grenze bildet die 3. Telegra⸗
fenstange, die in gerader Linie zur Kirchturmspitze
steht und der Weg, der vor dem Hause des Joͤsef Base⸗
ler vorbeiführt.
3one 2:
Das gesamte Gelände, welches vom Staatswald (Flur
10) Wiesental (Flur 8) der Kreisstraße und der Si⸗
herheitszone 1 einschließlich begrenzt wird.
3. Gemeinde Landsweiler:
Der ganze Bannteil der Gemeinde Landsweiler rechts
der Eisenbahn.
4. Gemeinde Schiffweiler:
auf Flur 7 die auf diesem Bannteil gelegenen Gewanne
2,4, 5, 6, 7 und 8.
5. Gemeinde Hüttigweiler:
auf Flur 6 das ganze Gewann unter
wiesen.
Ottweiler, den 20. April 1831.
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Uebersicht
iber die Gemarkungen und Gemarkungsteile, die nur mit
—ED
Auf Grund des 8 6 der Verordnung der Regierungs—
ommission vom 10. April 1929 über die Bekämpfung des
Zartoffelkretses sind nachstehend aufgeführte Gemarkun⸗—
gen und Gemarkungsteile als Ansteckung durch Kartoffelrebs
derdächtig festgestellt worden. Innerhalb dieser
Febiete dürfen nur krebsfeste, amtlich anerkannte Saat—
sartoffeln angepflanzt werden. Die im vergangenen Jahr
sestgestellten krebsverseuchten Felder selbst und die direkt
an fie ansteßenden Grundstücke sind für den Anbau von
Kartoffeln ganz gesperrt und zwar:
dei Umstellung des ganzen Gemeindebannes auf aner—
kanntes krebsfestes Saatgut (Abschnitt 4) auf 1 Jahr, —RB
Bildung von Sicherheitszonen auf den in Frage kommen—
den Gemeindebännen (Abschnitt B) auf 2 Jahre
5) Gemeinden,. deren gesamte Gemarkung nur mit krebs⸗
festen Saatkartoffeln bepflanzt werden darf:
Wiebelskirchen,
Leunkirchen (einschließlich Wellesweiler),
Städt. Gutsbetrieb Hofgut Baltersbach,
Spiesen,
Elversberg,
Heiligenwald,
Wemmetsweiler,
Merchweiler,
Illingen.
3) Gemeinden, in denen nachstehend genannte Ge⸗
markungsteile nur mit krebsfesten Saatkartoffeln be⸗
pflanzt werden dürfen:
l. Stadt Ottweiler:
Zone 1:
7. * zstlich durch die
Die Sicherheitszone wird begrenzt östlich durch d
die Fiegh I Sttweinler und Steinbach, 38
durch die Hochstraße und den Feldweg nach Sü
bis zur Wegegabelung, südlich durch Feldweg und durg
Der Landrat:
J. V.
Lindner.