Full text : 1931 (0012)

Ottweiler Kreisblatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck u. Erpedition: Neunkircher Dolkszeitung, Neunzirchen⸗-Saur,
 Rüttenbergste. 46, fernspr. 2007 — Erscheinungsweise: Wöchentlich mal (Donnerstogs)

ne 6

Donnerstag, den 26. februar

is

Inhaltsverzeichnis
Polizeiverordnug betr. die Gedenkfeier für die Opser des
Weukrieges am 1. März 1931.
Zinweis aus die im Regiexungsamtsblati vom 8. und 22.
Februar 1931 Nr. 6 und 8serschienenen Verordnungen:
Nr. 72, 75, 76. 77, 78, 107.
bekanntmöchung betr. Fleischbeschau im Metzgereibetrich
der Mitwe Höll in Dirmingen.
Bekanntmachung betr. Lehrverträge.
Bekanntmachung betr. Einladung der wahlberechtigten
Mitglieder der Synagogengemeinde Illingen.
Ordnung über Erhebung von Gebühren für die Be—
nutzung der Wässerleltung der Gemeinden Thalexwei—
veilen, Steinbach, Dörsdarf und Aschbach.
S betr. Jagdverpachtung der Gemeinde
helen.

Rr. 75 Berordnung zur Aenderung des Scheckgesetzes und
des Wechselsteuergesetzes.
Nr. 76 Betanntmachung betr. Londoner Goldpreis.
NRr. 77 Venderungen der Ausführungsbestimmungen zu
I des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungs
sache
six. 78 Bekanntmachung betr. die Sestellung von Vorstan—
den vrrivater Vereine zu Vormündern.
str 10757 Bekanntmachung betr. Zulassungsordnung gemaß
8 3680 der Reichsversicherungsordnung.
Ottweiler, den 23. Februar 1831.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Bekanntmachung
Fleischbeschau im Metzgereibetrieb der Witwe Holl
in Dirmingen.
Vom 1. März d. J. ab habe ich den Tierarzt Dr. Beck
in Illingen auf jederzeitigen Widerruf mit der Wahr—
nehmung der Geschäfte der Schlachtvieh- und Fleischbeschau
rusgenonmen Trichinenschau in dem Metzgereibetrieb der
Witwe Hans Höll in Dirmingen beauftragt.
Ottwieiler, den 24. Februar 1931.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Polizei⸗Derordnung
betr. die Gedenkseier für die Opfer des Weltkrieges
am 1. März 1931.
Aus Grund der 88 137 und 139 des Gesetzes über die
Allgencine Landesverwältung vom 30. Juli 1883 und der
Allerhöchtten Kabinettsorder vom 7. Februar 1837, sowie
der 88 6. 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwal—
zung vom 1. März 1850 sowie ferner gemäß Artilel 2, Zif⸗
er — des Polizeistrafgesetzbuches für Bayern vom 26. Des.
1871 wird folgendes angeordnet:
Artikel 1.
Am 1. März 19831, dem Gedenkfeiertag für die Opser
des Welitrieges sind Tanzmusiken, Bälle und sonstige Lust⸗
harkeiten, Köenzerte, Theater- und Musikaufführungen.
sowie Kinchvorführungen und Schaustellungen jeder Art
bis 18 Uhr verboten, auch wenn sie in geschlossenen Ge—
ellschaften stattfinden.
Artikel 2.
Zuw derhandlungen werden gemäß 8 366, Ziffer 1 des
Keichsstrafgesetzbuches in Verbindung mit 8 1 der Verord—
tung vom 10. Januar 1923 (Amtsblatt S. 22) betreffend
Festsetzung der Geldstrafen mit Geldstrafe bis zu 60 Fran⸗
ken oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Saarbrücken, den 24. Januar 1931.
Das Miitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. E. C. Wilton.

Bekanntmachung
Die handwerktreibende Bevölkerung wird hierdurch
guf die einschlägigen Bestimmungen der Handwerkerge—
etzgebung oufmerksam gemacht und ihr die genaueste Be—
achtung der 88 126129 der RGEO. betr. Lehrlingswesen,
dringend empfohlen. Insbesondere wird bemerkt, daß der
Lehrvertrag binnen 4 Wochen nach Beginn der Legre zur
Permeidung von Strafen schriftlich abzuschliceßen isi. Der
Vertrag ist kosten- und stempelfrei. Für jeden Leyhrling,
der zur Gesellenprüfung zugelassen wird, muß die Lehr—
eit mindestens 3 Jahre betragen, sofern nicht für das
zetreffende Handwerk eine längere Lehrzeit vorgeschrieben
st. Die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen steht nur
olchen Handwerkern zu, die die Meisterprüfung abgelegt
zaben oder denen die Befugnis schriftlich erleilt worden
st.
Die Boeachtung der gesetzlichen Vorschriften wird von
Zeit zu Zeit durch Beauftragte der Handwerlskammar kon—
rolliert.
Neunkirchen, den 19. Februar 1931.
Der Bürgermeister.

Sinweis.

Bekanntmachung.
Die wahlberechtigten Mitglieder der Synagegenge—
neinde Illingen werden hiermit zu der
am Sonntag, den 15. März 1931
vormittage 10 Uhr im Rathaus stattfindenden Repräsen—
tantenwohl eingeladen.
Illingen, den 20. Februar 1931.
Der Abgeordnete der Regierung:
Doppler. Bürgermeistéet

Ich vorweise auf die im Regierungsamtsblatt vom s8.
ind 22. Februar 1931 Nr. 6 und 8 erschienenen Verord—
aungen:
Nir. 72 Bekaunntmachung betr. die Grundlagen für die Be—
rechnung der Standfestigkeit hoher freistehender Schorn⸗
steine aus Mauerwerk und Eisenbeton.
            
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