Full text : 1930 (0011)

Amiliches Nachrichtenblatt für den Kreis Oitweiler
Herausgegeben vom Landraisamt Oitweiler. Oruck und Exrpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen (Gaar)
Hüttenbergstr. 42, Tel. 2021 und 2022. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Donnerstags).

Nr. 24

Donnerstag, den 24. Juli

1930

Inhalisverzeichnis
Erlaß betr. die Aussführung des 8 7, Absatz II des Kreis—
abgabengesetzes und des Artikels 32, Abs. Jdes Umlagen⸗
gefetzes in der Fassung der Bekanntmachung 21. Dez. 1828.
Hinweis auf die im Regierungsamtsblatt vom 15. Juli 1930
Nr. 2 erschienenen Verordnungen Nr. 869, 370, 380 u. 385.
3. Bekanntmachung betr. Straßensperre.
1. Bekanntmachung betr. Feststellung der Rotlaufseuche in
Ottweiler.
II. Nachtrag zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung des Wasserwerkes der Gemeinde Lands—
weiler.
6. Polizeiverordnung des Bürgermeisteramtes Spiesen.
7. Bekanntmachung betr. Feststellung der Rotlaufseuche in
Stennweiler.
Bekanntmachung betr. Planoffenlegung über die Errichtung
einer unterirdischen Telegraphenlinie in Fürth.

sJLastellt den der Gemeinde für das vorausgegangene Rech—
nungsjahr gewährten Betrag, x den Umlagenhundertsast
für das laufende Rechnungsjahr dar.
Saarbrücken, den 30. Juni 1930.
Das Mitglied der Regierungskommission für die
Angelegenheiten des Innern:
gez. E. C. Wilton.
Das Mitglied der Regierungskommission für die
Angelegenheiten der Finanzen:
gez. J. Morize.

Hinweis

Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom
15. Juli 1930 Nr. 27 erschienenen Verordnungen:
Nr. 369 Verordnung betreffend die erhöhte Umsatzsteuer
Nr. 370 Verordnung betreffend die Verbrauchssteuer
gesetzgebung.
Nr. 380 Verfügung betreffend Abänderung des 8 24
der Geschäftsordnung für die Geschäftsstellen
der Amtsgerichte im preußischen Teile des
Saargebietes.
Nr. 385 Verordnung betreffend Aenderungen des Zwe—
ten Buches der Reichsversicherungsordnung.
Ottweiler, den 22. Juli 1930.

Erlaß
betreffend die Ausführung des 8 7 Absatz II des Kreisab—
gabengesetzes und des Artikels 32 Abs. J des Umlagege
setzes in der Fassung der Bekanntmachung 21. Dezbr. 1923
Durch die am 29. Januar 1930 erlassene Verordnung
zur Abänderung der Verordnung betreffend die Umsatz
steuer vom 8. Dezember 1923, 16. April 1924, 18. April
1926 und 22. April 1927 (vergl. Amtsblatt 1930 Seite 22
ist den Gemeinden als Ersatz für die durch die Neurege
lung des Einkommen- und Gewerbesteuerrechts entstan—
denen Umlagenausfälle eine feste Beteiligung an dem
staatlichen Aufkommen der Umsatzsteuer gewährt worden,
auf Grund deren das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern jeweils den anteili—
gen Betrag der Gemeinden für das Rechnungsijahr fest.
setzt. Diese Festsetzung ist bei der Berechnung der Steuer—
summen, die die Grundlagen für die direkten Kreissteuern
bezw. Bezirksumlagen gemäß 87 Abs. IIl des Kreisabga—
bengesetzes und des Artikels 32 Absatz J des Umlagenge
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezem—
ber 1923 bilden, mit zu berücksichtigen. Demgemäß wird
in die Steuersumme der Kreis- (bezirks⸗) angehörigen
Gemeinde ein Steuersatz nach folgender Formel auige—
nommen:

Der Landrat:
Dr. Rech

Wegen Umbauarbeiten werden folgende Straßenstrek
ken vom 25. Juli ds. Irs. ab auf die Dauer von 14—
Tagen für den gesamten Verkehr gesperrt:
1. Von der Kreisstraße Nr. 24 die Strecke Gemeind—
Habach bis Ortseingang Wiesbach,
von der Kreisstraße Nr. 23 die Strecke vom Wege
abgang nach Humes-hreuz in Wiesbach in der Rick
tung nach Kaisen auf eine Strecke von 300 Metern
Die Umleitung erfolgt
für Kreisstraße 24 von Eppelborn über Hierscheid-Humes
 nach Wiesbach,.

Straßensperre

2à8

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