Full text : 1930 (0011)

Amiliches Nachrichtenblait für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landraisamt Oitweiler. Oruck und Erpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen (SGaar)
Hüttenbergstr. 42, Tel. 2021 und 2022. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Oonnerstags).
1930

Ar. 23

Donnerstaa, den 17. Juli

Inhalisverzeichnis

beschlossen, weil sein Zweck erfüllt ist. Mangels beson—
ders gewählter Liquidatoren liegt kraft Gesetzes den
unterzeichneten Vorstand des Wegeverbandes die Liqui
dation ob. Hiermit werden die Gläubiger des Verban
des aufgefordert, etwaige Ansprüche innerhalb eines
Jahres vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekannt—
machung an gerechnet, beim Vorstand des Verbandes auf
dem Bürgermeisteramt Eppelborn anzumelden.
Eppelborn, den 23. Juni 1930.
Der Wegeverbandsvorstand:
Dr. Zengerle, Bürgermeister
Vorsteher Graß,
Vorsteher Monz,
Vorsteher Altmeyer.
Bekannimachung
Der Gemeindevorsteher Peter Jene aus Wemmets
weiler hat sein Amt als Gemeindevertreter niedergelegt
An seine Stelle ist der Bergmann Rudolf Licht, Bildstock
—V——
weiler bestimmt worden.
Wemmetsweiler, den 5. Juli 1930.
Der Bürgermeister:
Masftor

l.
2

Bekanntmachung betr. Feuerwehrfahrzeuge
Bekanntmachung betr. Wegeverband Eppelborn-Habach—
Wiesbach.
Bekanntmachung betr. Mandats-Niederlegung als Ge—
meinderatsmitglied und Bestellung eines neuen Mitaliedes
in Wemmetsweiler.
Bekanntmachung betr. Fluchtlinienfestsetzung in Scheuern.
Bekanntmachung der Allgemeinen Ortskrankenkasse im
Kreise Ottweiler betr. Ergebnis der Wahl des Ausschusses.
Bekanntmachung betr. Planoffenlegung über die Errich—
tung unterirdischer Telegraphenlinien.
Nachruf des Kreisausschusses für ein verstorbenes Kreis—
taasmitalied.

3.

1.
3.

3

Feuerwehrfahrzeuge
Es muß immer wieder die Beobachtung gemacht wer—
den, daß die Fahrzeuge der Feuerwehr auf ihren Fahrten
zur Brandstätte an ihrem raschen Fortkommen dadurch
gehindert werden, daß die Führer von Fuhrwerken und
Kraftwagen sowie auch die Fußgänger vielfach nicht die
in der Straßenverkehrsordnung und der Verordnung über
Kraftfahrzeugverkehr gegebenen Vorschriften genügend be—
obachten. Diese Vorschriften besagen, daß für Fahrzeuge
der Feuerwehr, die sich durch besondere Zeichen kenntlich
machen, schon bei ihrer Annäherung freie Bahn zu schaf
fen ist. Feuerwehrfahrzeuge unterliegen auch nicht der
Vorschriften über Fahrgeschwindigkeit und sind befreit
von den Vorschriften über das Ausweichen,. Halten. Ueber—
holen und Vorfahren.
An alle am Straßenverkehr Beteiligten richte ich da—
her hiermit die dringende Bitte, die Feuerwehr bei ihrer
Löschhilfe dadurch zu unterstützen, daß sie frühzeitig die
Fahrbahn für die Durchfahrt der Feuerwehrfahrzeuge
freimachen.
Uebertretungen dieser Vorschrift müßten schon im
Hinblick darauf besonders streng geahndet werden, daß
jede Verzögerung in dem Eintreffen der Feuerwehr an
der Brandstätte weiteren aroken Schaden zur Folae haben
kann.
Ottweiler, den 12. Juli 1930.
Der Landrat: Dr. Resch.
Bekannimachung
Die Vertretung des Wegeverbandes Eppelborn-Ha
bach⸗Wiesbach, eingetragener Verein, hat in ihrer Sitzung
bom 153. Zanuar 1930 die Auflösung des Wegeverbandes

Bekanntmachung
Fluchtlinien-Festsetzung.
Der Gemeinderat von Scheuern hat die Festsetzung
eines Fluchtlinienplanes zur Straßenkreuzung bei der
Kirche in Scheuern beschlossen.
Der betreffende Fluchtlinien-Plan liegt nach orts
polizeilicher Zustimmung gemäß 8 7 des Flüuchtlinienge
setzes vom 2. Juli 1875 und 28. März 1918 vier Wochen
und zwar vom 19. Juli bis einschließlich 16. August 1930
in der Wohnung des GemeindeVorstehers Niehren in
Scheuern, zu jedermanns Einsicht offen.
Einsprüche gegen den Plan sind während der vier
wöchigen Offenlegungsfrist bei dem Unterzeichneten
schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Tholey, den 15. Juli 1930.
Die Wegepolizeibehörde
Der Bürgermeister:
J. V.:
Göära
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.