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8
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Name der
Gemeinde und des
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Bemerkungen
Eber
Gutsverwaltung
Baltersbach
Stoll. Fürth
3
Johann Görg, Hirzweiler
Schorr, Dirmingen
Beyer Peter, Berschweilen
Johann Ziegler-Groß,
Eppelborn
Joh. Mailänder, Wiesbach
Peter Müller, Macherb
Joh. Eckert, Bubach⸗Cal—
weiler
4
07
8
—*
0,10
14
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1.1
—X
0.5
2
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veredelte⸗s weiß
Landschwein
U—
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veredelt. weiß
Land⸗
schwein
C
3-⸗4
10
2
——
ab. 1
739
j
Peter Bohlen, Thalex—
weiler
1,6
03
2
—— —
ab 1.
7 30
11
12
13
14
15
16
Jakob Kirsch, Steinbach
Becker, Lindscheid
Haupenthal, Hasborn
Barth, Nikl. Theley
Bard Michel, Tholey
Jakob Scheid⸗Schaum⸗
berger, Sotzweiler
1.,6
1,6
0.8
1,10
,2
4.10
1,10
Gemäß 89 der Ausführunasbestimmungen zur Verordnung betreffend die Haltuna und Körung der
Stisere, Ziegenböcke und Eber vom 19. Dezember 1923 (Amtsblatt 1824, S. 8) wird vorstehend das Ergebnis der
di esjaͤhrlgen Frühjohrskörung der Stiere und Eber bekanntgegeben.
Ich mache darauf aufmerksam, daß die Verwendung eines nicht angekörten Stieres oder Ebers sowohl
für den Halter wie für den Besitzer der Kuh, des Rindes oder des Schweines strafbar ist.
die angekörten Privatstiere dürfen nur in der eigenen Viehhaltung zum decken verwandt werden.
Ottweiler, den 20. Mai 1930. Der Vorsitzende des Kreisausschufses:
Dr. Mech,. Landrat.
—
Verfügung
Auf Grund des Beschlusses der Regierungskommission
bom 15. April 1930 betr. Ausgabe von Schuldverschrei—
bungen auf den Inhaber (Amtsblatt S. 207) bestimme ich
hiermit folgendes:
Der erste Abschnitt der von der Regierungskommission
genehmigten Gesamtausgabe von Inhaberschuldverschrei
bungen durch die Allgemeine Bodenkreditbank, Saar—
brücken, kann alsbald nach Erscheinen dieser Verfügung
im Amtsblatt in Form von Kommunalobligationen unter
der Bezeichnung Serie 8 Lit. A in Höhe von 10000 000,-Franken
und in Stücken von je 1000.4 Franken in Ver
kehr gebracht werden.
Saarbrücken, den 13. Mai 1930.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die wirtschaftlichen Angelegenheiten
gez. J. Morize.