Full text : 1930 (0011)

Amiliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landraisamt Oitweiler. Druck und Erpedition: Neuntirchener Zeitung, Neunlirchen (Saar)
Hüttenbergstr. 42, Tel. 2021 und 2022. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Oonnerstags).

Rr. 11

Donnerstag/ den 27. März

1930

Inhalisverzeichnis.
1 Verordnung betr. das Wohnungswesen in den Gemeinden
Landsweiler und Welschbach.
2. Bekanntmachung betr. Kartoffelkrebs verdächtiger Gemar—
tungen und Gemarkungsteile im Kreise.
3 Bekanntmachung betrt. Ernennung eines unbesoldeten Bei—
geordneten für die Landbürgermeisterei Spiesen.
Bekanntmachung betr. Offenlegung des Entwurss zum
Haushaltungsplan der Bürgermeisterei Stennweiler.
Bekanntmachung betr. Aufhebung der wegen Ausbruchs der
Rotlauffeuche verhängten Sperre in Landsweiler.
Bekanntmachung betr. Offenlegung des Straßenfluchtlinien—
vplanes in Bubach.

Städt. Gutsbetrieb Hofgut Baltersbach
Elversberg
Heiligenwald
Wemmetsweiler
Merchweiler

B. Gemarkungsteile (Sicherheitszonen)
1. Ottweiler:

Zone 1: Folgende im Jahre 1928 gebildete Zone:
Die Sicherheitszone wird begrenzt östlich durch
die Kreisstraße von Ottweiler nach Steinbach,
nördlich durch die Hochstraße und den Feldweg
nach Südwesten bis zur Wegegabelung, südlich
durch Feldweg und durch die Linie, die zu ziehen
ist von Feldwegende auf das oberste Ende des
Steinbruchs, westlich durch den Steinbruch und
durch die Linie, die zu ziehen ist von der süd—
westlichen Ecke des Steinbruchs bis zur Feld
weggabelung.
(Der Feldweg zieht von der Hochstraße in de—
Richtung nach Südwesten.)
2: Reiherswaldhang — Beckeloch.
Die Sicherheitszone wird begrenzt von dem Weg
der von Südwest nach Nordost von der Römer
straße über Steinhaufen führt — Leitungsmaß
— Gewannabschluß — Gellerbacherweiher —
Gellerbacherweg — Wolfsbacherweg — evangl
Friedhof — Seminarstraße, von der anderen
Seite durch Reiherswaldweg und Bannarenze
Zone 3: Wingertsweiher.
Die Sicherheitszone wird begrenzt von dem Weg
Ottweiler Ziegelhütte — Fürth bis zur Parzelle
Wilhelm Diesel (Apfelbaum) — Gewanngrenze
— Hohrech entlang — Wiese Johaunn Zinmmer
vorbei — Gewanngrenze nach den Sümpfen —
Schienenbahn 6 Parzellen oberhalb derselben in
der Verlängerung abschließend bis Lettkaul und
endend mit der Langengärtenstraße.
2. Gemeinde Münchwies:
Folgende im Jahre 1928 gebildete Zone: Vom
Flurweg bis zum Weg hinter den Telegrafen
slangen. Die obere östliche Grenze bildet die 3
Telegrafenstange, die in gerader Linie zur Kirch—
tumspitze sieht und der Weg, der vor dem Hause
des Josef Baseler vorbeiführt.
3. Gemeinde Spiesen:
wird noch bekanntgegeben.
4. Gemeinde Landsweiler:
der ganze Bannteil der Gemeinde Landsweiler
rechts der Eisenbahn.
5. Gemeinde Schiffweiler:
auf Flur 7 die auf diesem Bannteil agelegenen
Gewanne 2. 4, 5,6. 7 und 8

Verfügung
betreffend das Wohnungswesen in den Gemeinden
Laͤndsweiler und Welschbach, Kreis Ottweiler
Gemäß Artikel 51 der Verordnung vom 28. Juni
1929 betreffend Regelung des Wohnungswesens wird
nach Anhörung des Gemeinderates und der Wohnungs
zuteilungskommission sowie mit Zustimmung des Land
dats und des Bürgermeisters angeordnet, daß die Vor—
schüften der genannten Verordnung in den Gemeinden
Landsweiler und Welschbach
keine Anwendung mehr finden.
Diese Anordnung erfolat unter Vorbehalt des Wi
derrufs.

Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. E. C. Wilton.

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Bekannitmachung
der der Ansteckung durch Kartoffellkrebs verdächtigen
Gemarkungen u. Gemarkungsteile des Kreises Oitweiler.
Auf Grund des 8 6 der Verordnung der Regierungs⸗
tommisfion vom 10. April 1929 über die Bekämpfung des
Kartoffelkrebses sind nachstehend aufgeführte Gemarkun—
gen und Gemarkungsteile als der Ansteckung durch Kar—
loffelkrebs verdächtig festgestellt worden. Jnnerhalb die—
ser Gebiete dürfen nur krebsfeste amtlich anerkannte Saat—⸗
kartoffeln angepflanzt werden, soweit nicht im Einzel⸗
falle eine stufenweise Umstellung (innerhalb von 2 Pflanz—
perioden) genehmigt ist. Die im vergangenen Jahr fest—⸗
gestellten krebsverseuchten Felder selbst und die direkt an
sie anstoßenden Grundstücke sind für den Anbau von Kar—
toffeln ganz gesperrt.
I. Gemeinden, deren gesamte Gemarkung als der Anstek—
kung verdächtig festaeitellt ist:
Wiebelskirchen
Femnfirchen seinschließlich Welsesweiler)

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