Full text : 1930 (0011)

Ottweiler Kreisblatt

Amiliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Oruck und Erpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen (Saar)
Hüttenbergstr. 42, Tel. 2021 und 2022. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Oonnerstags).

Ar.s8

Donneroitag, den 6. Februar

1930

* *
Inhalisverzeichnis:
Verordnung zur Abänderung der Verordnung betr. die
Einkommensbesteuerung vom 7. Dez. 1928, 28. April 1926,
22. April 1927, 11. Juli 1927 und 26. März 1929
Verordnung zur Abänderung der Verordnung betr. die
Fewerbestener vom 8. Dezember 1928 und 28. April 1926
Verordnung zur Abänderung der Verordnung betr. die
Umsatzsteuer vom 8. Dezember 1923, 16. April 1928.
. Aprit i926, 22 April 1927
Verordnung betr. die Abänderung des Wechselftempel⸗
gesetzes
Beschluß betr. Saarl. Immobilien-Kredit-Zentralkasse,
Aktiengesellschaft Saarbrücken
Hinweis auf Verordnungen im Regierungsamtsblatt vom
22. Januar 1930
Hinweis auf Verordnungen im Regierungsamtsblatt vom
Februar 1930
Bestätigung der Wahl des Bezirksvorstehers der Gemeinde
Wemmetsweiler
Bekanntmachung betr. Ausübung des Jagdschutzes zu
Ottweiler und Niederlinxweiler
Ernennung der unbesoldeten Beigeordneten in der Land—
vürgermeisterei Wemmeisweiler.
Bestätiaung der Wahl des stellvertretenden Gemeinde⸗
vorstehers der Gemeinde Habach.
Bestätigung der Wahl des Gemeindevorstehrs in Macher⸗
bach
Ernennung der unbesoldeten Beigeordneten der Land—
bürgermeisterei Uchtelfangen.
Ernennung der unbesoldeten Beigeordneten der Land—
bürgermeisterei Tholey.
15. Bekanntmachung betr. Jagdfcheine.
16. Bekanntmachung betr. Abraupen der Bäume.
17. Bekanntmachung betr. Planoffenlegung der Eisenbahn—
direktion des Saargebietes.
Bekanntmachung betr. Niederlegung des Amtes als Ge—
meindevertreter und Bestimmung des neuen Mitaliedes
in Schiffweiler
Bekanntmachung betr. Niederlegung des Amtes als Ge—
meindevertreter und Bestimmung eines neuen Mitgliedes
in Seiligenwald

völkerung verordnet die Regierungskommission gemäß
ee Beschluß in der Sitzung vom 29. Januar 1930, was
olgt:
Die Verordnung betr. die Einkommensbesteuerung
vom 7. Tezember 1923 Nr. 657 (Amtsblatt Seiten 2556 ff.),
in der Fassung der Verordnungen vom 28. April 1926 Nr.
212 (Amtsblatt Seiten 78 ff.) vom 22. April 1927 Nr. 223
(Amtsblatt Seite 109), vom 11. Juli 1927 Nr. 371 (Amts⸗
blatt Seite 171) und vom 26. März 1929 Nr. 183 (Amts
blatt Seite 107) wird wie folgt geändert:
8I.
8 5, Nr. 2 erhält folgende Fassung:
Bezüge der Steuerpflichtigen aus einer Krankenver—
sicherung oder der Alters- und Invalidenversicherung
sowie die in Krankheitsfällen an Arbeitnehmer von
Arbeitgebern gezahlten Sozialzulagen:“
82.
In 86, Abs. II Nr. 3 und 4 wird die Zahl 1500 durch
2000 ersetzt

83.
In 8 15, Abs. I1 werden die Worte „und mittelbaren“
sowie „Geistlichen und Lehrern an öffentlichen Unter
richtsanstalten“ gestrichen.

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84.
(1) 8 17 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Einkommensteuer wird berechnet:
1. für natürliche Personen nach dem Tarif in Anlage
A mit der Maßgabe, daß das Einkommen auf volle
einhundert Franken, die Steuer auf volle Franken
nach unten abgerundet wird;
für die in 8S1Nr. 2 bezeichneten Steuerpflichtigen
nach Maßgabe des Tarifs in Anlage B.
(11) Für natürliche Personen wird eine Einkommen
steuer nicht festgesetzt, wenn das steuerpflichtige Einkom—
men
a) nicht mehr als 2000 Franken,
b) für Steuerpflichtige, die zwei oder drei Familien
angehörige unterhalten, nicht mehr als 3000 Fran—
ken,
für Steuerpflichtige, die mehr als drei Familien—
angehörige unterhalten, nicht mehr als 4000 Fran
ken betragen hat.
(11) Unter Familienangehörigen sind die nach 87
Abs. J und II außer dem Steuerpflichtigen zu be—
rücksichtigenden Personen (Ehefrau, Kinder und
mittellofe Angehörige) zu verstehen.
Zur Feststellung des für den Steuerpflichtigen
nach Abs. II maßgebenden Steuerfreibetrages ift
die Höchstzahl der im Laufe des Steueriahres
unterhalienen Familienangehörigen entscheidend
Die Vorschriften in Abs. II, Buchssabe b und e fin—
den auf die nach 8 2 Steuerpflichtigen keine An—
wendung.“
(1) Anlage wird durch die Anlage 4 dieser Ver
ordnung ersetzt.

Veroroͤnung
zur Abänderung der Verordnung betr. die Einkommens
besteuerung vom 7. Dezember 1923, 28. April 1926, 22.
April 1927, 11. Juli 1927 und 26. März 1929.
Auf Grund der 88 19, 23 und 26 der Anlage zu dem
Abschniite Iy (Teil 3) des Friedensvertrages von Versail—
ses ünd nach Anhörung der gewäblten Vertreter der Be—
            
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